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Experten-Antwort

Rentenauskunft 05/24 => Regelaltersrente geringer als in Renteninformation 08/23

von Black22.05.2024 | 21:05
476 Ansichten
6 Antworten
Ich habe aktuell meine Rentenauskunft erhalten. Die folgenden EUR Angaben beziehen sich auf einen Vergleich zur Renteninformation aus 08/23. In den letzten 9 Monaten wurden Rentenbeiträge bis zur Beitragsbemessunggrenze bezahlt. 1) Rente bei voller Erwerbsminderung => um 30 EUR gestiegen 2) Regelaltersrente aktuell => um 70 EUR gestiegen 3) Regelaltersrente bei Einzahlung in den kommenden 5 Jahren wie vor => um 30 EUR reduziert => Kann mir das bitte jemand erklären?

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 23.05.2024 | 11:32

Hallo Black,

 

grundsätzlich ist die Antwort von 'lang und breit' richtig.

 

Die Renteninformation ist, es steckt im Namen, eine Information, die Ihnen deutlich machen soll, ob und ggf. wie viel zusätzliche Altersvorsorge aus den anderen beiden Säulen (betrieblich/privat) Sie ggf. noch brauchen. 

 

Der Unterschiedsbeitrag unter 3 kann sich aus mehreren Gründen ergeben. Für die Hochrechnung ist das Einkommen aus den letzten fünf Jahren vor Erteilung der Information ausschlaggebend. Hier kann es durch Einkommensänderung oder (noch) fehlende Entgeltmeldungen zu Verschiebungen kommen. Auch der Zeitpunkt der Auskunftserteilung hat einen Einfluss auf die Hochrechnung. 

 

Die Hochrechnung ist - schon begrifflich - keine verbindliche Auskunft, weil sich durch sich ändernde Umstände in Ihrem eigenen Leben und in der Rechtsordnung noch etwas ändern kann. 

 

Wollen Sie eine genauere Auskunft zu Ihrem Rentenkonto und Ihrem beabsichtigten Rentenbeginn, empfehlen wir Ihnen einen Beratungstermin bei unseren Kolleginnen und Kollegen vom Auskunfts- und Beratungsdienst. Der kann auch telefonisch erfolgen.

5 Antworten

lang und breitam 22.05.2024 | 21:38
Wenn Ihnen eine Renten'auskunft' vorliegt, muss Ihnen das niemand erklären, denn dann müssen Sie nur die Folgeseiten auch lesen :-) Aber vermutlich liegt Ihnen eine Renten'information' vor, die deutlich verkürzt die zu erwartenden Beträge darstellt. Und in den meisten Fällen liegt es daran, dass sich das durchschnittliche Arbeitsentgelt, aufgrund derer Ihre EP berechnet werden (aus der sich dann mit aktuellem Rentenwert die Beträge ergeben), zunächst 'vorläufig' berücksichtigt werden und erst nach amtlicher 'Festlegung' dann damit weiter gerechnet wird. Es spielen also zwei Komponenten mit hinein: der Wert der EP (abhängig vom Durchschnittseinkommen) und auch der aktuelle Rentenwert. Bei dem Betrag der EM-Rente ist immer bereits der Abschlag (der maximal 10,8% beträgt) der die EP kürzt, enthalten. Und wird so gerechnet, als seien Sie 'jetzt sofort' erwerbsgemindert (also zum Datum der Information), hier also ändern sich die zu berücksichtigenden Einkünfte (die Sie ja erworben haben) nur marginal, während es bei der Hochrechnung auf eine Altersrente entsprechend höhere Differenzen geben kann. Ausführlicher wird es hier erklärt: https://www.deutsche-rentenversicherung.de/SharedDocs/Glossarein…
Ultraam 23.05.2024 | 06:05
Über die konkreten Gründe für die Reduzierung der prognostizierten Rentenhöhe möchte ich gar nicht spekulieren; da kommen mehrere in Betracht. Aber es ist vollkommen klar, dass eine Prognose in beide Richtungen gehen kann. Deshalb ist es eine Prognose. Solange die Rentenhöhe, die sich allein aus den bisherigen rentenrechtlichen Zeiten ergibt, weiter steigt, haben Sie keinen Grund zur Sorge.
vielleicht soam 23.05.2024 | 09:48
Hallo Ich denke Du meinst die letzten 5 Jahre. Der Start Zeitpunkt die letzten 5 Jahre hat sich doch verschoben. Ist jetzt vielleicht ein Jahr mit viel Verdienst nicht mehr in den fünf Jahren für die Hochrechnung dabei.
Blackam 24.05.2024 | 20:13
Experte/in schrieb

Hallo Black,

 

grundsätzlich ist die Antwort von 'lang und breit' richtig.

 

Die Renteninformation ist, es steckt im Namen, eine Information, die Ihnen deutlich machen soll, ob und ggf. wie viel zusätzliche Altersvorsorge aus den anderen beiden Säulen (betrieblich/privat) Sie ggf. noch brauchen. 

 

Der Unterschiedsbeitrag unter 3 kann sich aus mehreren Gründen ergeben. Für die Hochrechnung ist das Einkommen aus den letzten fünf Jahren vor Erteilung der Information ausschlaggebend. Hier kann es durch Einkommensänderung oder (noch) fehlende Entgeltmeldungen zu Verschiebungen kommen. Auch der Zeitpunkt der Auskunftserteilung hat einen Einfluss auf die Hochrechnung. 

 

Die Hochrechnung ist - schon begrifflich - keine verbindliche Auskunft, weil sich durch sich ändernde Umstände in Ihrem eigenen Leben und in der Rechtsordnung noch etwas ändern kann. 

 

Wollen Sie eine genauere Auskunft zu Ihrem Rentenkonto und Ihrem beabsichtigten Rentenbeginn, empfehlen wir Ihnen einen Beratungstermin bei unseren Kolleginnen und Kollegen vom Auskunfts- und Beratungsdienst. Der kann auch telefonisch erfolgen.

Vielen Dank für Ihre Antwort. Es erscheint mir schon sehr sehr seltsam, wenn mein Einkommen in den letzten 5 Jahren kontinuierlich und ohne Unterbrechnung gestiegen ist, ich immer über der Beitragsbemessungsgrenze lag, sich nun auf einmal - aus welche Gründen auch immer - und die mir btw. auch niemand darlegen kann- die zu erwartende Regelsaltersrente auf einmal reduziert wird. Ergo wer länger im Beschäftigungsverhältnis bleibt und Höchstbeträge einzahlt bekommt am Ende weniger!
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