Hallo Black,
grundsätzlich ist die Antwort von 'lang und breit' richtig.
Die Renteninformation ist, es steckt im Namen, eine Information, die Ihnen deutlich machen soll, ob und ggf. wie viel zusätzliche Altersvorsorge aus den anderen beiden Säulen (betrieblich/privat) Sie ggf. noch brauchen.
Der Unterschiedsbeitrag unter 3 kann sich aus mehreren Gründen ergeben. Für die Hochrechnung ist das Einkommen aus den letzten fünf Jahren vor Erteilung der Information ausschlaggebend. Hier kann es durch Einkommensänderung oder (noch) fehlende Entgeltmeldungen zu Verschiebungen kommen. Auch der Zeitpunkt der Auskunftserteilung hat einen Einfluss auf die Hochrechnung.
Die Hochrechnung ist - schon begrifflich - keine verbindliche Auskunft, weil sich durch sich ändernde Umstände in Ihrem eigenen Leben und in der Rechtsordnung noch etwas ändern kann.
Wollen Sie eine genauere Auskunft zu Ihrem Rentenkonto und Ihrem beabsichtigten Rentenbeginn, empfehlen wir Ihnen einen Beratungstermin bei unseren Kolleginnen und Kollegen vom Auskunfts- und Beratungsdienst. Der kann auch telefonisch erfolgen.
Wenn Ihnen eine Renten'auskunft' vorliegt, muss Ihnen das niemand erklären, denn dann müssen Sie nur die Folgeseiten auch lesen :-)
Aber vermutlich liegt Ihnen eine Renten'information' vor, die deutlich verkürzt die zu erwartenden Beträge darstellt.
Und in den meisten Fällen liegt es daran, dass sich das durchschnittliche Arbeitsentgelt, aufgrund derer Ihre EP berechnet werden (aus der sich dann mit aktuellem Rentenwert die Beträge ergeben), zunächst 'vorläufig' berücksichtigt werden und erst nach amtlicher 'Festlegung' dann damit weiter gerechnet wird.
Es spielen also zwei Komponenten mit hinein: der Wert der EP (abhängig vom Durchschnittseinkommen) und auch der aktuelle Rentenwert.
Bei dem Betrag der EM-Rente ist immer bereits der Abschlag (der maximal 10,8% beträgt) der die EP kürzt, enthalten.
Und wird so gerechnet, als seien Sie 'jetzt sofort' erwerbsgemindert (also zum Datum der Information), hier also ändern sich die zu berücksichtigenden Einkünfte (die Sie ja erworben haben) nur marginal, während es bei der Hochrechnung auf eine Altersrente entsprechend höhere Differenzen geben kann.
Ausführlicher wird es hier erklärt:
https://www.deutsche-rentenversicherung.de/SharedDocs/Glossareintraege/DE/D/durchschnittseinkommen.html
Hallo Black,
grundsätzlich ist die Antwort von 'lang und breit' richtig.
Die Renteninformation ist, es steckt im Namen, eine Information, die Ihnen deutlich machen soll, ob und ggf. wie viel zusätzliche Altersvorsorge aus den anderen beiden Säulen (betrieblich/privat) Sie ggf. noch brauchen.
Der Unterschiedsbeitrag unter 3 kann sich aus mehreren Gründen ergeben. Für die Hochrechnung ist das Einkommen aus den letzten fünf Jahren vor Erteilung der Information ausschlaggebend. Hier kann es durch Einkommensänderung oder (noch) fehlende Entgeltmeldungen zu Verschiebungen kommen. Auch der Zeitpunkt der Auskunftserteilung hat einen Einfluss auf die Hochrechnung.
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