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rentenauskunft

von sara31.05.2009 | 21:27
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2 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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ist mit rentenauskunft der versicherungsverlauf gemeint? lg sara

Antworten der Moderation

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Moderation · 1Ihre Vorsorge

Der Antwort von Teilnehmer -_- kann ich nur noch zustimmen.

Um weitere Informationen zu sammeln, schauen Sie doch einfach mal hier unter der Rubrik Service / Lexikon.

1 Antworten

-_-am 31.05.2009 | 22:41
Die Begriffe ergeben sich aus den Bestimmungen der §§ 109 und 149 SGB 6. Der Versicherungsverlauf ist nur eine Übersicht der gespeicherten Zeiten. Welchen Inhalt die Rentenauskunft hat steht in § 109 Absatz 4 SGB 6. Versicherte, die das 27. Lebensjahr vollendet haben, erhalten jährlich eine schriftliche Renteninformation. Ein Versicherungsverlauf ist nur bei der 1. Renteninformation beigefügt. Nach Vollendung des 55. Lebensjahres wird diese alle drei Jahre durch eine Rentenauskunft ersetzt. Besteht ein berechtigtes Interesse, kann die Rentenauskunft auch jüngeren Versicherten erteilt werden oder in kürzeren Abständen erfolgen. http://bundesrecht.juris.de/sgb_6/__109.html Der Träger der Rentenversicherung unterrichtet die Versicherten regelmäßig über die in ihrem Versicherungskonto gespeicherten Sozialdaten, die für die Feststellung der Höhe einer Rentenanwartschaft erheblich sind (Versicherungsverlauf). Hat der Versicherungsträger das Versicherungskonto geklärt oder hat der Versicherte innerhalb von sechs Kalendermonaten nach Versendung des Versicherungsverlaufs seinem Inhalt nicht widersprochen, stellt der Versicherungsträger die im Versicherungsverlauf enthaltenen und nicht bereits festgestellten Daten, die länger als 6 Kalenderjahre zurückliegen, durch Bescheid fest. http://bundesrecht.juris.de/sgb_6/__149.html Anforderungen über folgende Seite: http://www.deutsche-rentenversicherung.de/nn_7112/SharedDocs/de/…
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