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Rentenauskunft

von John29.03.2019 | 17:00
106 Ansichten
3 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Guten Tag miteinander, ich bin Bezieher einer vollen EMR, GDB 50, Jahrgang 1959. Ich habe eine Rentenauskunft, die mir vor der EMR zugeschickt wurde. Es geht mir um die nötigen 35 Jahre, die nötig sind, um in eine Schwerbehindertenrente zu wechseln. Nach dieser Auskunft habe ich die 35 J. nicht voll. In meinem EMR-Bescheid finde ich die Monate nicht (habe ich die vielleicht überlesen?). Meine Frage: kann ich trotz EMR-Bezug eine aktuelle Rentenauskunft anfordern? Danke!

3 Antworten

Schadeam 29.03.2019 | 17:46
Fragen Sie bitte konkret schriftlich bei der Sachbearbeitung Ihres RV trägers nach ob 35 Jahre erfüllt sind und ob Sie somit ab 61+2 die AR für schwerbehinderte Menschen beziehen können. Nach der Rentenhöhe können Sie dann auch fragen, aber die wird nicht wesentlich anders sein als die Höhe der derzeitigen EM rente
W*lfgangam 29.03.2019 | 17:55
Hallo John, in der alten Rentenauskunft finden Sie die für die 35 erforderlichen Monate sowohl im Abschnitt "Altersrente für Menschen mit Behinderungen" sowie auch im Abschnitt "Altersrente für langjährig Versicherter" - beide Wartezeiten/35 Jahre sind identisch. Die alte Rentenauskunft bildet natürlich den Stand der erfassten Versicherungszeiten bis damals Tag xx.yy.zzzz ab/geht aus dem Versicherungsverlauf aus der Auskunft hervor. Zusätzlich können Sie die Rentenbezugszeit der EM-Rente zu den 35 Jahren mitzählen - bis 60/62/62+ ...je nach dem, wann die EM-Rente/Rentenbeginn festgestellt worden ist. Bei laufenden EM-Renten wird keine Rentenauskunft/Renteninformation mehr verschickt - (ich weiß gar nicht mal, ob eine _R-Auskunft_ auf Anforderung in diesem Fall 'technisch' überhaupt möglich ist ...Experte???). Das Problem löst sich, wenn Sie die nächste Beratungsstelle aufsuchen/alternativ die DRV zu einer Probeberechnung zum anvisierten Altersrentenbeginn auffordern/schriftlich - sofern die 35 Jahre erreicht/erreichbar sind, erhalten Sie diese Probeberechnung zum gewünschten Altersrentenbeginn. Für Jg. 59 ist die Altersrente mit GdB (mind. 50) mit 61 (Jahren) + 2 (Monaten) möglich. Erwarten Sie keinen Mehrbetrag bei der Altersrente, grundsätzlich erhält die laufende Rente nur einen 'neuen Namen' – alter Wein in neuen Schläuchen :-) Gruß w.
Johnam 29.03.2019 | 19:18
Vielen Dank für die ausführliche Erklärung!! In der damaligen Rentenauskunft, die kurz vor der EMR an mich geschickt wurde, fehlten 9 Monate zu den 35 Jahren. Wenn ich aber die Rentenzeit bis 60 dazurechnen kann, kommt es ja hin. Insofern war mir Ihre Antwort eine große Hilfe!
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