Hallo Pitt,
Sie brauchen sich bloß an Ihren zuständigen Rentenversicherungsträger zu wenden und den entsprechenden Nachweis anzufordern.
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Hallo Pitt,
Sie brauchen sich bloß an Ihren zuständigen Rentenversicherungsträger zu wenden und den entsprechenden Nachweis anzufordern.
Könnten die Kontrahenten bitte wieder zur Sachlichkeit zurückfinden? Sonst bekomme ich einen Maus-Arm vom Löschen.
Danke & ein friedvolles Wochenende.
Ihr
Admin
Wollen Sie es nicht doch einmal probieren und mir einen beliebigen Zeitraum mit der Bezeichnung FRG und dem dort aufgeführten Betrag nennen? Sie können dann ja selbst mit meiner Antwort überprüfen, ob ich nicht doch mit der Angabe des Wirtschaftsbereichs, der Qualifikationsgruppe und dem Punkt 5/6 Oder 6/6 ins Schwarze treffe.Na dann geben Sie doch mal einen bestimmten Zeitraum und den ausgewiesenen Betrag an und ich sage Ihnen den Wirtschaftsbereich und die Qualifikationsgruppe sowie nachgewiesen oder glaubhaft.Auf derartige „fachliche“ Auskünfte kann man gut verzichten. Warum tummeln Sie sich hier im Forum, wenn Sie derartig unsinnig antworten?
Ich möchte aber nicht wissen, ob SIE das anhand der Zahlen rückermitteln können und „ins Schwarze treffen“, sondern anhand welcher aktueller Unterlagen ICH dies ersehen kann. Aus der Rentenauskunft, selbst mit Berechnungsanlagen ist es jedenfalls nicht ersichtlich. @ Wolfgang: Auch Ihnen sollte bekannt sein, dass sich die Bewertung von FRG-Zeiten im Laufe der Jahre häufig geändert hat (z.B. Kolchoszeiten) und eben nicht jeder die alten Unterlagen parat hat und daher gern die Bewertung der Zeiten nachvollziehen möchte. Dass man dazu eine gesonderte Anforderung an den zuständigen Rententräger stellen muss, war mir nicht bekannt und die einzige brauchbare Information auf meine Anfrage. Dafür danke an den Experten!Auf derartige „fachliche“ Auskünfte kann man gut verzichten. Warum tummeln Sie sich hier im Forum, wenn Sie derartig unsinnig antworten?Wollen Sie es nicht doch einmal probieren und mir einen beliebigen Zeitraum mit der Bezeichnung FRG und dem dort aufgeführten Betrag nennen? Sie können dann ja selbst mit meiner Antwort überprüfen, ob ich nicht doch mit der Angabe des Wirtschaftsbereichs, der Qualifikationsgruppe und dem Punkt 5/6 Oder 6/6 ins Schwarze treffe.
So antwortet nur jemand, der glaubt er wäre unfehlbar, was aber seine erste Antwort widerlegt. Sie haben also die Zeit und Muße bei einem Beratungstermin anhand der Werte im Versicherungsverlauf jeden einzelnen Wirtschaftsbereich und die zugehörige Qualifikationsgruppe zu ermitteln, damit eine Überprüfung stattfinden kann? Drehen Sie den ganzen Tag Däumchen? Machen Sie sich doch nicht lächerlich und geben einfach mal zu, dass Ihr Rat praxisfremd war.Danke für die Ergänzungen. Ich befürchte das „Jonny“ sich hier im Forum nur profilieren will und „W°lfgang“ in seiner Routine einzelne Probleme nicht mehr erkennt. Anders kann ich mir deren Antworten nicht erklären....was Quatsch aber auch! Anhand der Entgelte im Versicherungsverlauf + ein Blick in die erwähnten Tabellen lässt sich Ihre Frage bereits zuverlässig vor Ort beantworten. Man muss nur wollen, um schnell zum Ziel zu kommen - und den 'bockigen' Kunden möglichst schnell wieder von hinten zu sehen ;-) (Sorry, nicht persönlich nehmen!) Gruß w.
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