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Experten-Antwort

Rentenauskunft

von Pitt04.08.2020 | 13:15
152 Ansichten
15 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Hallo liebe Forenteilnehmer. Ich habe eine Rentenauskunft mit ergänzenden Anlagen angefordert und auch erhalten. Leider geht aus dieser nicht hervor, wie die ausgewiesenen FRG-Zeiten zustande gekommen sind. Es wird zwar der jeweilige Jahresverdienst angegeben und auch die Kürzung auf 60 % ist ersichtlich. Leider kann man aber nicht erkennen, auf welchem Wirtschaftsbereich und welcher Qualifikationsgruppe dieser Verdienst beruht und ob die jeweiligen Zeiten als glaubhaft oder nachgewiesen berücksichtigt sind. Welche Möglichkeiten gibt es, entsprechende schriftliche Informationen zu erhalten? Vielen Dank für fachliche Antworten.

Antworten vom Expertenteam

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2
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Pitt,

Sie brauchen sich bloß an Ihren zuständigen Rentenversicherungsträger zu wenden und den entsprechenden Nachweis anzufordern.

Moderation · 2Ihre Vorsorge

Könnten die Kontrahenten bitte wieder zur Sachlichkeit zurückfinden? Sonst bekomme ich einen Maus-Arm vom Löschen.

Danke & ein friedvolles Wochenende.

Ihr

Admin

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13 Antworten

Jonnyam 04.08.2020 | 13:26
Na dann geben Sie doch mal einen bestimmten Zeitraum und den ausgewiesenen Betrag an und ich sage Ihnen den Wirtschaftsbereich und die Qualifikationsgruppe sowie nachgewiesen oder glaubhaft.
W°lfgangam 04.08.2020 | 20:19
Hallo Pitt, die/schriftlichen Informationen haben Sie doch bereits vor Jaaahren das erste Mal erhalten, als die FRG-Zeiten im Rahmen der ersten Kontenklärung bis dahin verbindlich festgestellt worden sind - mit Darstellung der Quali-Gruppe + Wirtschaftsbereich. Vielleicht mal in den alten Unterlagen schmökern, die Ihnen die DRV damals zugesandt hat?! Gruß w. PS: Anderseits hat auch @Jonny Recht, das sich aus den aktuellen Entgelten nach den Anlagen zum SGB die Quali-Gruppe + der Wirtschaftsbereich ermitteln lässt ...googlen Sie ein wenig, Sie werden es finden ;-)
Pittam 04.08.2020 | 19:14
Auf derartige „fachliche“ Auskünfte kann man gut verzichten. Warum tummeln Sie sich hier im Forum, wenn Sie derartig unsinnig antworten?
Jonnyam 04.08.2020 | 21:56
Na dann geben Sie doch mal einen bestimmten Zeitraum und den ausgewiesenen Betrag an und ich sage Ihnen den Wirtschaftsbereich und die Qualifikationsgruppe sowie nachgewiesen oder glaubhaft.
Auf derartige „fachliche“ Auskünfte kann man gut verzichten. Warum tummeln Sie sich hier im Forum, wenn Sie derartig unsinnig antworten?
Wollen Sie es nicht doch einmal probieren und mir einen beliebigen Zeitraum mit der Bezeichnung FRG und dem dort aufgeführten Betrag nennen? Sie können dann ja selbst mit meiner Antwort überprüfen, ob ich nicht doch mit der Angabe des Wirtschaftsbereichs, der Qualifikationsgruppe und dem Punkt 5/6 Oder 6/6 ins Schwarze treffe.
Pittam 05.08.2020 | 05:28
Zitat von Jonny anzeigenausblenden
Auf derartige „fachliche“ Auskünfte kann man gut verzichten. Warum tummeln Sie sich hier im Forum, wenn Sie derartig unsinnig antworten?
Wollen Sie es nicht doch einmal probieren und mir einen beliebigen Zeitraum mit der Bezeichnung FRG und dem dort aufgeführten Betrag nennen? Sie können dann ja selbst mit meiner Antwort überprüfen, ob ich nicht doch mit der Angabe des Wirtschaftsbereichs, der Qualifikationsgruppe und dem Punkt 5/6 Oder 6/6 ins Schwarze treffe.
Ich möchte aber nicht wissen, ob SIE das anhand der Zahlen rückermitteln können und „ins Schwarze treffen“, sondern anhand welcher aktueller Unterlagen ICH dies ersehen kann. Aus der Rentenauskunft, selbst mit Berechnungsanlagen ist es jedenfalls nicht ersichtlich. @ Wolfgang: Auch Ihnen sollte bekannt sein, dass sich die Bewertung von FRG-Zeiten im Laufe der Jahre häufig geändert hat (z.B. Kolchoszeiten) und eben nicht jeder die alten Unterlagen parat hat und daher gern die Bewertung der Zeiten nachvollziehen möchte. Dass man dazu eine gesonderte Anforderung an den zuständigen Rententräger stellen muss, war mir nicht bekannt und die einzige brauchbare Information auf meine Anfrage. Dafür danke an den Experten!
Modi1969am 06.08.2020 | 09:02
Hallo, theoretisch könnten Sie über die Anlagen 13 und 14 des SGB VI Wirtschaftsbereiche und Qualifikationsgruppen überprüfen. Dies wäre aber mit sehr viel Zeitaufwand verbunden. Der schnellere Weg ist die Anforderung der entsprechenden Unterlagen von der DRV. Wenn Ihnen dann der Feststellungsbescheid mit der jeweiligen Zuordnung (Qualigruppe, Wirtschaftsbereich vorliegt, könnten Sie gezielt die Werte in den o.g. Anlagen nachvollziehen. Übrigens sind die Werte schon die 5/6-Werte. Liegt also der Brutto im Konto oberhalb des Entgelte für das entsprechende Jahr, dürfte dies mit z.B. 6/6-Anrechnung erklärbar sein. Geringere Entgelte als die Tabellenwerte können durch Teilzeitfaktor erklärt werden (mögliche Folge bei der 6/6-Anrechnung, wenn zu viele Urlaubs-und Kranktage im Jahr vorliegen.. ).
Jonnyam 06.08.2020 | 17:04
Modi69 hat mit seinem Hinweis auf die Teilzeitarbeit völlig Recht. Einen solchen Fall könnte ich auch nicht „rückwärts“ rechnen. Aber eine solche Rechnung interessiert Sie ja auch nicht. Wem gegenüber sollte ich mich denn wohl profilieren wollen? Oder wollen Sie dennoch mal einen Zeitraum mit Betrag angeben?
W°lfgangam 06.08.2020 | 18:49
...was Quatsch aber auch! Anhand der Entgelte im Versicherungsverlauf + ein Blick in die erwähnten Tabellen lässt sich Ihre Frage bereits zuverlässig vor Ort beantworten. Man muss nur wollen, um schnell zum Ziel zu kommen - und den 'bockigen' Kunden möglichst schnell wieder von hinten zu sehen ;-) (Sorry, nicht persönlich nehmen!) Gruß w.
Unmöglicham 07.08.2020 | 06:13
Zitat von W°lfgang anzeigenausblenden
Danke für die Ergänzungen. Ich befürchte das „Jonny“ sich hier im Forum nur profilieren will und „W°lfgang“ in seiner Routine einzelne Probleme nicht mehr erkennt. Anders kann ich mir deren Antworten nicht erklären.
...was Quatsch aber auch! Anhand der Entgelte im Versicherungsverlauf + ein Blick in die erwähnten Tabellen lässt sich Ihre Frage bereits zuverlässig vor Ort beantworten. Man muss nur wollen, um schnell zum Ziel zu kommen - und den 'bockigen' Kunden möglichst schnell wieder von hinten zu sehen ;-) (Sorry, nicht persönlich nehmen!) Gruß w.
So antwortet nur jemand, der glaubt er wäre unfehlbar, was aber seine erste Antwort widerlegt. Sie haben also die Zeit und Muße bei einem Beratungstermin anhand der Werte im Versicherungsverlauf jeden einzelnen Wirtschaftsbereich und die zugehörige Qualifikationsgruppe zu ermitteln, damit eine Überprüfung stattfinden kann? Drehen Sie den ganzen Tag Däumchen? Machen Sie sich doch nicht lächerlich und geben einfach mal zu, dass Ihr Rat praxisfremd war.
Jonnyam 07.08.2020 | 08:43
@Unöglich. Dazu brauchr es keine Zeit und Muße! Das ist mit einem Decodierprogramm innerhalb von Sekunden möglich. Lediglich den Zeitraum und den Betrag eintippen.
am 07.08.2020 | 10:18
„Decodierprogramm“? Ich glaube kaum, dass entsprechende Programme sehr verbreitet sind. Falls sie als privater Rentenberater hier verdeckt werben wollen, ist das jetzt aufgefallen und würde dem Fragesteller wohl kaum hier helfen oder soll er etwa alle Bruttoentgelte und die entsprechenden Jahreszahlen hier auflisten? Absurd! Da soll er sich doch besser kostenlos die entsprechenden Informationen anfordern und kann es selbst überprüfen. Was sich hier für Leute tummeln. Unglaublich!
Spätaussiedlersohnam 14.08.2020 | 14:30
Hallihallo, hallöchen, hallöle oder auch Priwjet, ich, als (fast) Landsmann bin über meine Mutter auch von FRG-Zeiten und der unrechtmäßigen 60%-Kürzung betroffen! Zu der Einstufung in Qualifikationsgruppen: Diese kann oft fehlerhaft sein. Hinzu kommt die 5/6-Kürzung, welche meist nachträglich noch erfolgt ist. Nur frage ich mich, wieso Sie sich erst jetzt damit beschäftigen. Das hätten Sie auch damals schon machen können. Kleiner Tipp: Haben Sie vielleicht Anspruch auf Mindestentgeltpunkte, oder ggf. zusätzlich noch auf die Grundrente demnächst? Rechnen Sie es mal durch. Es kann nämlich sein, dass es somit nicht viel Sinn macht, da noch was ändern zu lassen oder es könnte z.B. von Nachteil sein, indem durch eine höhere Einstufung die Mindest-EP gar wegefallen könnten... Bsp.: 1 EP/J. aus FRG -> 60%= 0,5 EP -> theoretische Mindest-EP-Aufschlag Neueinstufung= 1,5 EP/J. -> 60% = 0,75 EP -> keine zusätzlichen EP, genau so hoch wie vorher...
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