Ihre-Vorsorge Logo
oder
Stellen Sie eine Frage
Zurück
Experten-Antwort

Rentenauskunft

von falorac11.12.2022 | 16:09
102 Ansichten
10 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Zur Experten-Antwort springen
Hallo, ich bin Jahrgang 05/58 und könnte regulär am 1.6.24 ohne Abzüge in Rente gehen. Bei meiner letzen Rentenauskunft von 03/22 hat der Rententräger bei Punkt I Alterrente für besonders langjährige Versicherte geschrieben. Die Wartezeit ist mit 524 Monaten derzeit nicht erfüllt. Es fehlen noch 16 Monate. Der Versicherungsverlauf ist bis zum 31.12.2021 aufgeführt.Wird der in der Rentenauskunft immer bis Jahresende berechnet? Ich würde gerne zum 1.8.2023 in die abschlagsfreie Rente gehen, würde das passen ? 12 Monate für 2022 und 7 Monate für 2023 wären 19 Monate. Vielen Dank für Ihre Mühe Lieben Gruß falorac

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo falorac,

um Ihre Ursprungsfrage zu beantworten - ja das sollte passen. Die Altersgrenze für die Altersrente für besonders langjährig Versicherte haben Sie am 01.06.22 schon erreicht und somit kommt es nun nur noch auf das Erreichen der 540 Monate an.

Sie haben ja gesehen, dass Ihnen die anderen Forumsteilnehmer auch schon einige weitere Möglichkeiten aufgezeigt haben - hierzu empfehle ich eine individuelle Beratung bei Ihrem Rentenversicherungsträger und natürlich unbedingt die Abklärung der arbeitsrechtlichen Bedingungen.

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

9 Antworten

Klugpuperam 11.12.2022 | 16:54
Ja, würde passen. Vielleicht einfach die Jahresmeldung für 2022 abwarten und dann einen Termin in der nächsten Auskunfts- und Beratungsstelle buchen. Das gibt Sicherheit.
Klugpuperam 11.12.2022 | 16:55
1.6.23 sollte auch passen. Wieso zwei Monatsrenten liegen lassen?
faloracam 11.12.2022 | 20:10
Danke für die Nachricht. Ich arbeite und der KiTa und am 31.7 endet das Kindergartenjahr,dann wechseln meine U3 Kinder die Gruppe und es ist ein schöner Abschluss. LG falorac
Jonnyam 11.12.2022 | 20:23
Sie können trotzdem ab Juni die Altersrente erhalten. Ab Januar gibt es keine Hinzuverdienstgrenze mehr.
Jonnyam 11.12.2022 | 20:39
Danke für die Nachricht. Ich arbeite und der KiTa und am 31.7 endet das Kindergartenjahr,dann wechseln meine U3 Kinder die Gruppe und es ist ein schöner Abschluss. LG falorac
Sie können trotzdem ab Juni die Altersrente erhalten. Ab Januar gibt es keine Hinzuverdienstgrenze mehr.
So wird doch die „Zahl der Frührentner verringert“ wie heute von höchster Stelle gefordert wird. Oder sieht das etwa irgendjemand anders?
Schadeam 12.12.2022 | 07:26
Wenn Stand 12/21 noch 16 Monate gefehlt haben, wäre 45 Jahre bereits im April 2023 voll und Sie könnten bereits zum 01.05.2023 abschlagsfrei in Rente gehen. Da die Zuverdienstgrenzen wegfallen können Sie ohne Begrenzung zusätzlich bis Juli 2023 weiterarbeiten (und wenn Sie wollen auc noch länger). Der Gesetzgeber schenkt Ihnen die Option für 3 zusätzliche volle Monate Rente bei unbegrenztem Verdienst. Ist doch prima
Abschlägeam 12.12.2022 | 07:35
Wenn die Kita aber einem öffentlichen Träger gehört, könnten evtl. Tarifverträge zu beachten sein > was passiert bei Vollrente neben Arbeitsvertrag. Aber daran sollte es nicht scheitern, denn die Rente kann man auch als Teilrente beantragen (ist trotzdem noch mehr als zwei bis drei Monate Verzicht). Und wenn davon auch noch eine Betriebsrente abhängt, kann man sich auch über die Konditionen hierfür noch informieren. Die bezahlt evtl. erst ab 'Vollrente'. Aber auch da gibt es Möglichkeiten. Sind ja noch einige Monate Zeit, sich ausführlich zu informieren :-)
Schadeam 12.12.2022 | 08:11
Wenn sich das ganze im ÖD abspielt, gibts da wohl auch noch die Kündigungsfrist von wahrscheinlich 6 Monaten. Daher sollte die Fragestellerin all das zunächst mal baldigst mit dem Arbeitgeber thematisieren. Wobei Arbeitsende und Rentenbeginn nicht mehr viel miteinander zu tun haben seit die Verdienstgrenzen fallen. In Zeiten des Erziehermangels dürften 2-3 Monate "Überschneidung von Rente und Arbeit" aber überhaupt kein Problem darstellen.....so zickig können AG und AN eigentlich gar nicht sein (außer dem AG ist froh wenn die Mitarbeiterin endlich geht....)
faloracam 12.12.2022 | 12:11
Guten Morgen Vielen lieben Dank für ihre ausführlichen Antworten. Bleiben sie gesund! LG falorac
Deutsche Rentenversicherung
Sie erhalten Antworten von erfahrenen Expertinnen und Experten der Regionalträger der Deutschen Rentenversicherung (DRV).

Wichtige Hinweise

Ihre Einträge sind öffentlich und können von jedem gelesen werden. Bitte geben Sie daher keinesfalls persönliche Daten an.

Verzichten Sie auf politische Diskussionen. Dieses Forum soll schnell und unkompliziert helfen und ist kein Diskussionsforum.

Achten Sie auf einen friedlichen und respektvollen Umgang ohne Anfeindungen, Unterstellungen und Provokationen jeglicher Art.

Bleiben Sie beim Thema Rente, Altersvorsorge oder Reha. Bei Fragen etwa zum Arbeitslosengeld, zur Krankenversicherung oder bei Steuerfragen müssen unsere Experten leider passen.

Keine Bewertungen, Empfehlungen oder Beratungen zu einzelnen Produkten, Anlageformen etc. Unsere Experten dürfen grundsätzlich nur allgemein und produktunabhängig beraten.

Bitte beachten Sie die weitergehenden Informationen und Nutzungsbedingungen.

Weitere Links


Interessante Artikel

Informationen, Schwerpunkt-Themen und Interviews zu gesetzlicher Rente, privater wie betrieblicher Altersvorsorge sowie Finanzen und Gesundheit.
Time
8 Minuten

Nach der Rentenerhöhung fragen sich viele Ruheständler: Muss ich jetzt eine Steuererklärung abgeben? Und wovon hängt es ab, ob das Finanzamt Geld will? Das Bundesfinanzministerium hat dazu neue Zahlen, die Rentenversicherung neue Beispielrechnungen vorgelegt. Ein Leitfaden.

Time
13 Minuten

Bis zu 2.000 Euro Arbeitslohn kann steuerfrei hinzuverdienen, wer im Alter sozialversicherungspflichtig beschäftigt ist. Doch wie wirken Job, eigene Altersrente und Hinterbliebenenrente zusammen? In 8 konkreten Fällen zeigen wir, ob Sie mit einem Plus oder einem Minus rechnen können.

Time
8 Minuten

Ein Pflegefall lässt den Finanzbedarf sprunghaft steigen. Doch mit diesen sechs staatlichen Hilfsangeboten und gezielter privater Vorsorge sichern Sie sich vor finanzieller Notlage.

Time
6 Minuten

Länger im Erwerbsleben bleiben und später in den Ruhestand treten: Um dieses Verhalten zu fördern, setzt die Politik viele Anreize. Doch nicht jeder Plan einer „Kombi-Rente" geht finanziell auf, wie sich vor Gericht gezeigt hat.

Time
7 Minuten

Welche Ansprüche Hinterbliebenen zustehen – und wann die angesparten Beträge verloren sein können.

Time
8 Minuten

Ein Prozent vom eigenen Lohn, ein Prozent vom Arbeitgeber: Die neue Kapitalrente soll ab 2028 die gesetzliche Rente ergänzen und Millionen Menschen im Alter besser absichern. Wie das Geld angelegt wird, wer davon profitieren soll – und warum dabei Schweden das große Vorbild für Deutschland ist.

Bleiben Sie auf dem Laufenden

Verpassen Sie kein Thema mehr.

Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.

Kontakt zur Deutschen Rentenversicherung

Wie können wir Ihnen weiterhelfen?
Icon Telefon
Kostenloses Servicetelefon
Mo. – Do. 08:00 – 19:00, Fr. 08:00 – 15:30
Logo Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung

Rechtliches

Service

Kostenlos und jederzeit abbestellbar – nach dem Absenden wählen Sie Themen und Rhythmus.

Logo klein Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung
© Ihre-Vorsorge 2026