Siehe Beitrag von "KSC". Zusatz zum 01.07.2012 kann man auch schon hochrechnen!
Hallo emma,
Sie können ersatzweise den Vordruck
V 210 im Internet unter www.deutsche-rentenversicherung.de, unter Formulare und Publikationen, unter Versicherung, im Komplettpaket Kontenklärung herunterladen.
Laden Sie sich den Vordruck
V7032 (Auskunft über die Höhe der Altersrente unter Zugrundelegung fiktiver künftiger Beitragszeiten
herunter und füllen diesen entsprechend aus.
Wenn Sie die Angaben über die Entgelte (die für die Prognoseberechnung benötigt werden) nicht dem Arbeitgeber vorlegen möchten, können Sie diese auch selbst eintragen:
- unter Ziffer 8.1 die Jahresmeldung (Brutto) für 2010,
- unter 8.2.2 das Brutto für Jan. 2011 plus 1/12 der jährlichen Einmalzahlungen.
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Senden Sie den Vordruck an Ihren Rentenversicherungsträger, Sie erhalten dann eine unverbindliche Auskunft.
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Übrigends, bei den üblichen Rentenauskünften wird generell auf die Regelaltersrente abgestellt, weil das nun eben die normale Rente ist. Bei dieser Rente besteht kein Unterschied zwischen Männlein und Weiblein.
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