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Experten-Antwort

Rentenauskunft Wartezeitmonate ?

von Lorenz29.07.2014 | 07:35
2658 Ansichten
12 Antworten
Hallo ! Ich habe meine Rentenauskunft für dieses Jahr erhalten. Da ist jetzt etwas anders wie bei den früheren Auskünften. Da steht unter Altersrente für langjährig Versicherte eine ganze Aufreihung von Zeiten und ich solle Nachweise schicken, daß ich in den Zeiten weder ALG II oder Arbeitslosenhilfe bekommen habe. Ich habe derartige Leistungen noch nie im Leben erhalten ? 1) Frage: Wieso soll ich das jetzt plötzlich nachweisen ? Dann steht da, ich soll für diese Wartezeit nur 312 Monate haben. Während ich für die Wartezeit für die Altersrente für schwerbehinderte Menschen eine Wartezeit von 404 Monaten anerkannt bekomme ???? 2) Frage: Werden da unterschiedliche Wartezeiten gerechnet ? Danke für Auskunft Lorenz

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 29.07.2014 | 14:13

Sofern Sie noch weitergehende Informationen benötigen, sollten Sie sich an eine Auskunfts- und Beratungsstelle Ihres Rentenversicherungsträgers wenden.

11 Antworten

wzam 29.07.2014 | 07:41
Lorenz schrieb

Dann mache ich das erst einmal so, melde der DRV, daß ich noch nie ALG II oder Arbeitslosenhilfe erhalten habe.

Meine Faschulzeiten wurde damals einmal von der DRV gezahlt und einmal vom Arbeitsamt.

Das waren immer berufliche Rehamaßnahmen.

Die Zeiten liegen schon so lange zurück, da habe ich wahrscheinlich keine Unterlagen mehr darüber.

Würden damalige Bewilligungsbescheide ausreichen wenn ich die finde ?

Vielleicht im Keller ????????

§ 51 SGB VI - in Kraft ab 01.07.2014 Auf die Wartezeit von 35 Jahren (für die Altersrente für Schwerbehinderte) werden ALLE Kalendermonate mit rentenrechtlichen Zeiten angerechnet. Auf die Wartezeit von 45 Jahren (für Altersrente für besonders langjährig Versicherte ab dem 01.07.2014) werden Kalendermonate angerechnet mit 1. Pflichtbeiträgen für eine versicherte Beschäftigung oder Tätigkeit, 2. Berücksichtigungszeiten, 3. Zeiten des Bezugs von a) Entgeltersatzleistungen der Arbeitsförderung, b) Leistungen bei Krankheit und c) Übergangsgeld, soweit sie Pflichtbeitragszeiten oder Anrechnungszeiten sind; dabei werden Zeiten nach Buchstabe a in den letzten zwei Jahren vor Rentenbeginn nicht berücksichtigt, es sei denn, der Bezug von Entgeltersatzleistungen der Arbeitsförderung ist durch eine Insolvenz oder vollständige Geschäftsaufgabe des Arbeitgebers bedingt, und 4. freiwilligen Beiträgen, wenn mindestens 18 Jahre mit Zeiten nach Nummer 1 vorhanden sind; dabei werden Zeiten freiwilliger Beitragszahlung in den letzten zwei Jahren vor Rentenbeginn nicht berücksichtigt, wenn gleichzeitig Anrechnungszeiten wegen Arbeitslosigkeit vorliegen. Kalendermonate, die durch Versorgungsausgleich oder Rentensplitting ermittelt werden, werden nicht angerechnet.
Lorenzam 29.07.2014 | 08:00
Wenn ich das richtig verstehe, hat sich also da seit dem 01.07.2014 etwas geändert ? So daß seit Anfang des Monats nicht mehr alle Zeiten angerechnet werden ?
Lorenzam 29.07.2014 | 08:09
Ich sehe auch, da sind von mir Schulzeiträume dabei. Z.B. Fachschlausbildung. Da habe ich vor Jahren schon die Zeugnisse bei der DRV vorgelegt. Warum muß ich das jetzt noch einmal vorlegen ?
Lorenzam 29.07.2014 | 08:05
Bei mir sind das jetzt plötzlich 19 Zeiträume die ich nachweisen soll ?????? Die ganzen Jahre stand da nie was. Ich weiß gar nicht wie ich das machen soll ?
Feliam 29.07.2014 | 08:18
Ihr Rentenversicherungsträger hat nicht plötzlich Langeweile bekommen oder Lust, Sie zu schikanieren, sondern es werden die neuen schönen Gesetze versucht umzusetzen. Die Wartezeiten beziehen sich auf unterschiedliche Renten mit unterschiedlichen Rentenbeginnen mit oder ohne Abschlag. Haben Sie einen Schwerbehindertenausweis und wollen vorzeitig in Rente gehen, müssen Sie 35 Jahre mit sämtlichen (!!!) anrechenbaren Versicherungszeiten haben. Wollen Sie die "neue" Altersrente für besonders langjährig Versicherte ab 63+? in Anspruch nehmen, müssen Sie 45 Jahre mit den im Gesetz genannten Zeiten zurückgelegt haben, zu denen nicht die Zeiten mit Arbeitslosenhilfe und Alogeld II nicht dazuzählen. Da diese Regelung neu ist, sind die Daten in der Vergangenheit nicht deutlich unterscheidbar gespeichert worden, so dass jetzt die entsprechenden Nachfragen erfolgen müssen. Nachweise über bereits eingetragene Schulzeiten, die als solche erkennbar im Versicherungsverlauf gespeichert sind, müssen Sie nicht erneut einreichen.
Bartlam 29.07.2014 | 09:29
Hallo, Diese Zeiträume sind nur wichtig, wenn Sie die neue Altersrente für besonders langjährig Versicherte beanspruchen wollen. Aus Ihrem Versicherungsverlauf geht lediglich hervor, dass Arbeitslosigkeit mit Leistungsbezug bestanden hat. Was für eine Leistung bezogen wurde, geht daraus leider nicht hervor. Deshalb werden jetzt vom Versicherten - falls noch vorhanden - für diese Zeiträume Unterlagen angefordert. Es ist nicht selten, dass während einer Fachschulausbildung (evtl. Meisterschule) ein Leistungsbezug durch das Arbeitsamt vorliegt. Es sind deshalb für den gleichen Zeitraum eine Anrechnungszeit wegen Schulausbildung und Arbeitslosigkeit vorhanden. Sie müssen also keine Zeugnisse vorlegen. Wenn Sie für die Zeiträume der Arbeitslosigkeit keine Unterlagen mehr haben, können Sie auch keine vorlegen. Teilen Sie dem Versicherungsträger lediglich mit, dass Sie keine Arbeitslosenhilfe erhalten haben. Dann wird geprüft, ob die von Ihnen gemachten Angaben mit der zum damaligen Zeitpunkt möglichen Bezugsdauer von Arbeitslosengeld plausibel sind. Sollte dies auch nicht gelingen und sind die Zeit für die erforderliche Wartezeit von 45 Jahren notwendig, bleibt noch die Möglichkeit einer eidesstattlichen Versicherung.
Lorenzam 29.07.2014 | 09:56
Dann mache ich das erst einmal so, melde der DRV, daß ich noch nie ALG II oder Arbeitslosenhilfe erhalten habe. Meine Faschulzeiten wurde damals einmal von der DRV gezahlt und einmal vom Arbeitsamt. Das waren immer berufliche Rehamaßnahmen. Die Zeiten liegen schon so lange zurück, da habe ich wahrscheinlich keine Unterlagen mehr darüber. Würden damalige Bewilligungsbescheide ausreichen wenn ich die finde ? Vielleicht im Keller ????????
Bartlam 29.07.2014 | 11:21
Wenn Sie noch Bewilligungsbescheide vom Arbeitsamt finden wäre das natürlich am Besten. Dort wäre dann ersichtlich, welche Leistungen Sie erhalten haben. Ist jetzt aber nicht sonderlich eilig das ganze Verfahren. Diese Zeiten sind jetzt nur durch die Rechtsänderungen ab 01.07.2014 extra in der Rentenauskunft aufgeführt. Wenn es bei Ihnen aktuelle nicht um einen Rentenanspruch in näherer Zukunft geht, können Sie sich ruhig Zeit lassen.
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