Sofern Sie noch weitergehende Informationen benötigen, sollten Sie sich an eine Auskunfts- und Beratungsstelle Ihres Rentenversicherungsträgers wenden.
Dann mache ich das erst einmal so, melde der DRV, daß ich noch nie ALG II oder Arbeitslosenhilfe erhalten habe.
Meine Faschulzeiten wurde damals einmal von der DRV gezahlt und einmal vom Arbeitsamt.
Das waren immer berufliche Rehamaßnahmen.
Die Zeiten liegen schon so lange zurück, da habe ich wahrscheinlich keine Unterlagen mehr darüber.
Würden damalige Bewilligungsbescheide ausreichen wenn ich die finde ?
Vielleicht im Keller ????????
Ihr Rentenversicherungsträger hat nicht plötzlich Langeweile bekommen oder Lust, Sie zu schikanieren, sondern es werden die neuen schönen Gesetze versucht umzusetzen.
Die Wartezeiten beziehen sich auf unterschiedliche Renten mit unterschiedlichen Rentenbeginnen mit oder ohne Abschlag.
Haben Sie einen Schwerbehindertenausweis und wollen vorzeitig in Rente gehen, müssen Sie 35 Jahre mit sämtlichen (!!!) anrechenbaren Versicherungszeiten haben.
Wollen Sie die "neue" Altersrente für besonders langjährig Versicherte ab 63+? in Anspruch nehmen, müssen Sie 45 Jahre mit den im Gesetz genannten Zeiten zurückgelegt haben, zu denen nicht die Zeiten mit Arbeitslosenhilfe und Alogeld II nicht dazuzählen. Da diese Regelung neu ist, sind die Daten in der Vergangenheit nicht deutlich unterscheidbar gespeichert worden, so dass jetzt die entsprechenden Nachfragen erfolgen müssen. Nachweise über bereits eingetragene Schulzeiten, die als solche erkennbar im Versicherungsverlauf gespeichert sind, müssen Sie nicht erneut einreichen.
Dann mache ich das erst einmal so, melde der DRV, daß ich noch nie ALG II oder Arbeitslosenhilfe erhalten habe.
Meine Faschulzeiten wurde damals einmal von der DRV gezahlt und einmal vom Arbeitsamt.
Das waren immer berufliche Rehamaßnahmen.
Die Zeiten liegen schon so lange zurück, da habe ich wahrscheinlich keine Unterlagen mehr darüber.
Würden damalige Bewilligungsbescheide ausreichen wenn ich die finde ?
Vielleicht im Keller ????????
Dann mache ich das erst einmal so, melde der DRV, daß ich noch nie ALG II oder Arbeitslosenhilfe erhalten habe.
Meine Faschulzeiten wurde damals einmal von der DRV gezahlt und einmal vom Arbeitsamt.
Das waren immer berufliche Rehamaßnahmen.
Die Zeiten liegen schon so lange zurück, da habe ich wahrscheinlich keine Unterlagen mehr darüber.
Würden damalige Bewilligungsbescheide ausreichen wenn ich die finde ?
Vielleicht im Keller ????????
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