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Experten-Antwort

Rentenauszahlung an Ex-Ehefrau

von WU14.10.2024 | 17:01
853 Ansichten
6 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Geschiedener Ehemann geht in Rente, Ex-Ehefrau muss noch 9Jahre bis zur Rente arbeiten. Bekommt der Mann bis die Frau in Rente geht seine volle Rente ausbezahlt oder wird der Versorgungsausgleich trotzdem schon abgezogen? Auch falls sie in Frührente geht?

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 15.10.2024 | 07:54

Hallo WU,

 

grundsätzlich wirkt sich der Versorgungsausgleich direkt ab Rentenbeginn aus.

 

Homepage | Geschiedene: Ausgleich bei der Rente | Deutsche Rentenversicherung (deutsche-rentenversicherung.de)

 

Viele Grüße

Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung

 

 

 

5 Antworten

Doraam 14.10.2024 | 17:43
Hallo, im Regelfall bekommt er die, durch den Versorgungsausgleich gekürzte Rente. MfG
WUam 14.10.2024 | 17:58
Die Ex- Ehefrau bekommt aber noch keine Rente. Dann bekommt der Mann um den Versorgungsausgleich gekürzte Rente und der Staat behält den Versorgungsausgleich ein?
Geraldam 14.10.2024 | 18:08
Seit das Rentnerprivileg abgeschafft wurde, werden Kürzungen als Folge eines Versorgungsausgleiches sofort wirksam. Davor wurde die Rente erst gekürzt, wenn der Ex-Partner in Rente gegangen ist. Das sollte nicht mehr zu Lasten der Versichertengemeinschaft gehen. Die Antwort auf Ihre Frage lautet also "Ja"!
Antwortam 14.10.2024 | 18:33
Nein, der "Staat" bzw. die Rentenversicherung zahlt an die Ex-Frau noch lange Rente, wenn Sie schon die Radieschen von unten anschauen.... Die Ex-Frau bekommt die Rente zwar später, aber dafür vermutlich auch länger als sie sie bekommmen hätten.
Mondkindam 15.10.2024 | 06:53
Verabschieden Sie sich doch einfach mal von den Gedanken, dass das Ihre Entgeltpunkte sind. Durch den Versorgungsausgleich gehören Sie Ihrer geschiedenen Frau und gehen Sie nichts mehr an. (Ausnahme wenn die Frau stirbt und noch nicht für 3 Jahre Rente bezogen hat). Wenn Sie z.B. einen Sparvertrag oder Aktienfond hatten, den Sie durch die Scheidung aufteilen mussten, fragen Sie doch auch nicht was die Ex mit dem Geld macht.
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