Ein vorübergehender Auslandsaufenthalt hat auf die Rentenauszahlung Ihres Onkels keine Auswirkungen, solange das Bankkonto bestehen bleibt und die Post weiterhin zustellbar ist. Gegebenenfalls sollte Ihr Onkel eine Person seines Vertrauens beauftragen, den Briefkasten zu leeren und ihn über den Posteingang zu informieren, damit er behördliche Anfragen auch ohne evtl. Fristversäumnis aus dem Urlaub beantworten bzw. um Fristverlängerung bitten kann.
Sofern sich Ihr Onkel entscheiden sollte, seinen Wohnsitz dauerhaft ins Ausland zu verlegen, ist dies dem Rentenversicherungsträger unverzüglich unter Angabe der ausländischen Anschrift mitzuteilen. In diesem Fall kann die Rente dann auch ins Ausland überwiesen werden. Überweisungen der Rentenzahlungen ins EU-Ausland werden von den Rentenversicherungsträgern grundsätzlich ohne Abzug von Gebühren vorgenommen, allerdings werden erfahrungsgemäß (unterschiedlich hohe) Bankgebühren durch die ausländischen Geldinstitute erhoben.