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Experten-Antwort

Rentenbeginn

von Ute31.01.2019 | 20:42
86 Ansichten
3 Antworten
Hallo, ich versuche herauszufinden ab wann ich meine Rente beantragen kann. Ich bin am 1.08.1955 geboren und lebe seit 1990 in den USA. Würde mich über eine Antwort freuen. Danke

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 04.02.2019 | 15:14

Hallo "Ute",

ergänzend zu der Antwort von "Rentenschmied" möchten wir Sie noch auf unsere Broschüre zum Sozialversicherungsabkommen mit den USA aufmerksam machen:

https://www.deutsche-rentenversicherung.de/Allgemein/de/Inhalt/5_Services/03_broschueren_und_mehr/01_broschueren/02_international/weitere_abkommen/13_arbeiten_deutschland_usa.pdf?__blob=publicationFile&v=26

2 Antworten

Rentenschmiedam 01.02.2019 | 12:32
Hallo, ich gehe mal davon aus, dass Sie auch in den USA einen Rentenanspruch erworben haben. Es ist hier das Sozialversicherungsabkommen anzuwenden das u.a. eine Zusammenrechnung der Versicherungszeiten zur Erfüllung von Wartezeiten vorsieht. Fordern Sie daher unter Angabe Ihrer deutschen Rentenversicherungsnummer bei einer der nachstehenden Verbindungstellen eine Rentenauskunft an. Sofern Sie nicht mehr wissen ob Ihr Versicherungskonto bei der DRV Bund, der DRV Knappschaft-Bahn-See oder einem Regionalträger geführt wurde, suchen Sie sich eine Stelle aus die Sie anschreiben, dort wird dann die Zuständigkeit geprüft. Im Bereich der gesetzlichen Rentenversicherung sind die für die Durchführung des Abkommens zuständigen Verbindungs-stellen: auf deutscher Seite – die Bundesträger: Deutsche Rentenversicherung Bund, Berlin und Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See, Bochum – für die Regionalträger: Deutsche Rentenversicherung Nord - Standort Hamburg und auf amerikanischer Seite: Social Security Administration (Sozialversicherungsverwaltung), Baltimore. Mit besten Grüßen
senf-dazuam 01.02.2019 | 13:50
Der Rentenbeginnrechner hier rechts auf der Seite gibt zu Ihrem Geburtstag folgende Daten aus: Ihr Geburtsdatum 01.08.1955 (63 Jahre) Bezug der Regelaltersrente ab 5/2021 (65 Jahre + 9 Monate) Rente für besonders langjährig Versicherte(Achtung, Sonderregeln. Bitte beachten Sie die Hinweise*) ab 2/2019 (63 + 6 Monate) Frühestmöglicher Rentenbeginn mit Abschlägen (0,3 % pro Monat) ab 8/2018 (63 Jahre) Der Abschlag auf die Rente zum 63. Lebensjahr beträgt für den gesamten Rentenbezug 9,90 % Ob sonstige Vorausstzungen für diese Renten erfüllt sind, erfahren Sie in einer Rentenauskunft.
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