Um die zusätzlichen Kindererziehungszeiten zu erhalten, müssen Versicherte und Rentner in Regel nicht tätig werden. In den Versicherungskonten der Mütter und Väter, die noch keine Rente beziehen, werden die zusätzlichen Kindererziehungszeiten Mitte dieses Jahres ebenfalls automatisch ohne Antrag gespeichert. Voraussetzung dafür ist, dass die Erziehungszeiten nach dem alten Recht bereits beantragt und gespeichert wurden. Die Mütterrente II ist jedoch keine eigenständige Rentenart, sondern bedeutet lediglich, dass für vor 1992 geborene Kinder weitere 6 Monate Erziehungszeit für die spätere Rente berücksichtigt werden und dadurch die Rente steigt. Der Rentenbeginn verändert sich dadurch nicht.