Ihre-Vorsorge Logo
oder
Stellen Sie eine Frage
Zurück
Experten-Antwort

Rentenbeginn 01.09.2019 Mütterrente II ab 01.01.2019

von Petruga05.04.2019 | 17:39
132 Ansichten
6 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Zur Experten-Antwort springen
Sehr geehrte Damen und Herren, ich gehe am 01.09.2019 mit 63 Jahren in meine Altersrente. Ich habe zwei Kinder vor 1992 erzogen. Meine Frage: Bekomme ich die Mütterrente II erst ab Rentenbeginn oder kann ich auf Antrag, den ich bis Ende April 2019 stellen muss, eine Zahlung meiner Mütterrente II rückwirkend schon ab dem 01.01.2019 bekommen. Vielen Dank für Ihre Mühe. Mit freundlichem Gruß

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Um die zusätzlichen Kindererziehungszeiten zu erhalten, müssen Versicherte und Rentner in Regel nicht tätig werden. In den Versicherungskonten der Mütter und Väter, die noch keine Rente beziehen, werden die zusätzlichen Kindererziehungszeiten Mitte dieses Jahres ebenfalls automatisch ohne Antrag gespeichert. Voraussetzung dafür ist, dass die Erziehungszeiten nach dem alten Recht bereits beantragt und gespeichert wurden. Die Mütterrente II ist jedoch keine eigenständige Rentenart, sondern bedeutet lediglich, dass für vor 1992 geborene Kinder weitere 6 Monate Erziehungszeit für die spätere Rente berücksichtigt werden und dadurch die Rente steigt. Der Rentenbeginn verändert sich dadurch nicht.

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

5 Antworten

Klugpuperam 05.04.2019 | 18:05
Die Mütterrente ist keine eigene Rentenart, daher bleibt es bei dem ursprünglichen Rentenbeginn. Der Hinweis auf die Antragstellung bis April bezieht sich auf einen anderen Personenkreis und betrifft Sie nicht.
Mütterrenten-Chaosam 05.04.2019 | 18:08
Die "Mütterrente" ist keine eigenständige Rentenart. Bei der Berechnung ihrer am 01.09.2019 beginnenden Altersrente werden für Ihre 2 vor 1992 geborenen Kinder statt bisher je 24 Monate Kindererziehungszeit nunmehr je Kind 30 Monate Kindererziehungszeit rentensteigernd berücksichtigt. Eine gesonderte "Mütterrente" wird nicht gezahlt. - Auf dem Rentenantrag werden Sie die Rentenart "Mütterrente" vergeblich suchen.
Mütterrenten-Chaosam 05.04.2019 | 20:13
Auf dem Rentenantrag werden Sie die Rentenart "Mütterrente" vergeblich suchen.
Aber auf dem Kontoauszug, mit dem die "Mütterrente" überwiesen wird.
Das halte ich für ein Gerücht.
W°lfgangam 05.04.2019 | 20:17
Hallo Petruga, haben Sie sich die gleiche Frage eigentlich nicht auch schon in 2014/'Mütterrente 1' stellen müssen, warum Sie die nicht schon/sofort vor Beginn Ihrer Altersrente erhalten können – geschweige den bereits ab 1986 mit Einführung der 'Mütterrente 0.75'? Ihre Großmutter war damals schlauer, die hat die 'Trümmerfrauenrente' sofort zu erhalten ;-) Gruß w. PS: Schauen Sie da mal in dieses Merkblatt, was 'Mütterrente' wirklich ist: https://www.deutsche-rentenversicherung.de/Allgemein/de/Inhalt/5…
Deutsche Rentenversicherung
Sie erhalten Antworten von erfahrenen Expertinnen und Experten der Regionalträger der Deutschen Rentenversicherung (DRV).

Wichtige Hinweise

Ihre Einträge sind öffentlich und können von jedem gelesen werden. Bitte geben Sie daher keinesfalls persönliche Daten an.

Verzichten Sie auf politische Diskussionen. Dieses Forum soll schnell und unkompliziert helfen und ist kein Diskussionsforum.

Achten Sie auf einen friedlichen und respektvollen Umgang ohne Anfeindungen, Unterstellungen und Provokationen jeglicher Art.

Bleiben Sie beim Thema Rente, Altersvorsorge oder Reha. Bei Fragen etwa zum Arbeitslosengeld, zur Krankenversicherung oder bei Steuerfragen müssen unsere Experten leider passen.

Keine Bewertungen, Empfehlungen oder Beratungen zu einzelnen Produkten, Anlageformen etc. Unsere Experten dürfen grundsätzlich nur allgemein und produktunabhängig beraten.

Bitte beachten Sie die weitergehenden Informationen und Nutzungsbedingungen.

Weitere Links


Interessante Artikel

Informationen, Schwerpunkt-Themen und Interviews zu gesetzlicher Rente, privater wie betrieblicher Altersvorsorge sowie Finanzen und Gesundheit.
Time
8 Minuten

Nach der Rentenerhöhung fragen sich viele Ruheständler: Muss ich jetzt eine Steuererklärung abgeben? Und wovon hängt es ab, ob das Finanzamt Geld will? Das Bundesfinanzministerium hat dazu neue Zahlen, die Rentenversicherung neue Beispielrechnungen vorgelegt. Ein Leitfaden.

Time
13 Minuten

Bis zu 2.000 Euro Arbeitslohn kann steuerfrei hinzuverdienen, wer im Alter sozialversicherungspflichtig beschäftigt ist. Doch wie wirken Job, eigene Altersrente und Hinterbliebenenrente zusammen? In 8 konkreten Fällen zeigen wir, ob Sie mit einem Plus oder einem Minus rechnen können.

Time
8 Minuten

Ein Pflegefall lässt den Finanzbedarf sprunghaft steigen. Doch mit diesen sechs staatlichen Hilfsangeboten und gezielter privater Vorsorge sichern Sie sich vor finanzieller Notlage.

Time
6 Minuten

Länger im Erwerbsleben bleiben und später in den Ruhestand treten: Um dieses Verhalten zu fördern, setzt die Politik viele Anreize. Doch nicht jeder Plan einer „Kombi-Rente" geht finanziell auf, wie sich vor Gericht gezeigt hat.

Time
7 Minuten

Welche Ansprüche Hinterbliebenen zustehen – und wann die angesparten Beträge verloren sein können.

Time
8 Minuten

Ein Prozent vom eigenen Lohn, ein Prozent vom Arbeitgeber: Die neue Kapitalrente soll ab 2028 die gesetzliche Rente ergänzen und Millionen Menschen im Alter besser absichern. Wie das Geld angelegt wird, wer davon profitieren soll – und warum dabei Schweden das große Vorbild für Deutschland ist.

Bleiben Sie auf dem Laufenden

Verpassen Sie kein Thema mehr.

Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.

Kontakt zur Deutschen Rentenversicherung

Wie können wir Ihnen weiterhelfen?
Icon Telefon
Kostenloses Servicetelefon
Mo. – Do. 08:00 – 19:00, Fr. 08:00 – 15:30
Logo Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung

Rechtliches

Service

Kostenlos und jederzeit abbestellbar – nach dem Absenden wählen Sie Themen und Rhythmus.

Logo klein Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung
© Ihre-Vorsorge 2026