Hallo ERNST,
welche Wahl in Ihrer persönlichen Situation die bessere ist, lässt sich von hier aus leider nicht beurteilen. Bei der Inanspruchnahme einer Altersrente für schwerbehinderte Menschen ab dem 60. Lebensjahr könnte aber zumindest ein Rentenabschlag von 10,8 % drohen, soweit Sie nicht den besonderen Vertrauensschutz nach § 236a Abs. 4 SGB VI genießen. Ich würde Ihnen daher eine persönliche Beratung in einer Auskunfts- und Beratungsstelle Ihres Rentenversicherungsträgers empfehlen. Hier kann man auch besser auf Ihre persönlichen Umstände eingehen.
Ihre nächstgelegene Beratungsstelle finden Sie hier: www.ihre-vorsorge.de/Beratungsstellen.html