Bei der Altersrente für schwerbehinderte Menschen wird die Altergrenze schrittweise angehoben.
Für Versicherte, die im Jahr 1953 geboren sind, erfolgt eine Anhebung der Altersgrenze um sieben Monate,
d.h. es würde sich ein Rentenbeginn ab dem 63. Lebensjahr und sieben Monaten ohne Abschläge ergeben.
Eine frühzeitige Inanspruchnahme der Altersrente ist bereits mit dem 60. Lebensjahr und sieben Monaten bei einem Abschlag von 10,8% möglich.
Bei Versicherten, die am 01.01.2007 als schwerbehinderte Menschen anerkannt waren UND
vor dem 01.01.1955 geboren sind UND
vor dem 01.01.2007 Altersteilzeit vereinbart haben,
erfolgt KEINE ANHEBUNG der Altersgrenze,
d.h. ein Rentenbeginn mit dem 63. Lebensjahr ist ohne Abschläge möglich, ab dem 60. Lebensjahr mit 10,8% Rentenabschlag.
Sollten Sie weitere Informationen benötigen, empfehlen wir Ihnen, sich direkt mit der Deutschen Rentenversicherung in Verbindung zu setzen.