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Zur Experten-Antwort springenHallo Renten Guru,
mit Jahrgang 1967 können Sie nach der jetzigen Rechtslage frühestens mit 65 Jahren abschlagsfrei in Rente gehen, wenn Sie die Wartezeit von 45 Jahren erfüllen (Altersrente für besonders langjährige Versicherte) oder die Wartezeit von 35 Jahren erfüllen und schwerbehindert sind (Altersrente für schwerbehinderte Menschen). Ansonsten können Sie mit 67 Jahren die Regelaltersrente beziehen. Hierfür beträgt die Wartezeit nur 5 Jahre.
Genauere Auskünfte zu den Wartezeiten erhalten Sie von Ihrem Rentenversicherungsträger, wenn Sie eine Rentenauskunft anfordern.
Viele Grüße,
Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung
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