Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.
Zur Experten-Antwort springen@ Siehe hier
Selbst die Angabe eines Wunschrentenbeginns 12/2021 im Antrag, kann im Widerspruchsverfahren korrigiert werden. Ist also nicht so, dass dann das Antragsdatum als Rentenbeginnmonat steht und nicht zu korrigieren ist.
Hallo Heinz,
bei einer abschlagsbehafteten Altersrente (die Altersrente für langjährig Versicherte - 35 Jahre - ist eine abschlagsbehaftet Altersrente) kann der Rentenbeginn 2 Kalendermonate zurückdatiert werden.
Somit ist die Aussage, dass bei Rentenantragstellung im Dezember 2021 einRentenbeginn Oktober 2021 realisierbar ist korrekt.
Siehe hier, insbes. Ziff 2.6.2. und Beispiel 16 -> https://rvrecht.deutsche-rentenversicherung.de/SharedDocs/rvRecht/01_GRA_SGB/06_SGB_VI/pp_0076_100/gra_sgb006_p_0099.html
Legen Sie Widerspruch ein und lassen Sie den Rentenbeginn korrigieren.
Der 2 Monate früher liegende Rentenbeginn führt dann allerdings auch zu dauerhaft 2x 0,3% mehr Rentenkürzung
Ihre Einträge sind öffentlich und können von jedem gelesen werden. Bitte geben Sie daher keinesfalls persönliche Daten an.
Verzichten Sie auf politische Diskussionen. Dieses Forum soll schnell und unkompliziert helfen und ist kein Diskussionsforum.
Achten Sie auf einen friedlichen und respektvollen Umgang ohne Anfeindungen, Unterstellungen und Provokationen jeglicher Art.
Bleiben Sie beim Thema Rente, Altersvorsorge oder Reha. Bei Fragen etwa zum Arbeitslosengeld, zur Krankenversicherung oder bei Steuerfragen müssen unsere Experten leider passen.
Keine Bewertungen, Empfehlungen oder Beratungen zu einzelnen Produkten, Anlageformen etc. Unsere Experten dürfen grundsätzlich nur allgemein und produktunabhängig beraten.
Bitte beachten Sie die weitergehenden Informationen und Nutzungsbedingungen.
Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.