Hallo Heinz,
bei einer abschlagsbehafteten Altersrente (die Altersrente für langjährig Versicherte - 35 Jahre - ist eine abschlagsbehaftet Altersrente) kann der Rentenbeginn 2 Kalendermonate zurückdatiert werden.
Somit ist die Aussage, dass bei Rentenantragstellung im Dezember 2021 einRentenbeginn Oktober 2021 realisierbar ist korrekt.
Siehe hier, insbes. Ziff 2.6.2. und Beispiel 16 -> https://rvrecht.deutsche-rentenversicherung.de/SharedDocs/rvRecht/01_GRA_SGB/06_SGB_VI/pp_0076_100/gra_sgb006_p_0099.html
Legen Sie Widerspruch ein und lassen Sie den Rentenbeginn korrigieren.
Der 2 Monate früher liegende Rentenbeginn führt dann allerdings auch zu dauerhaft 2x 0,3% mehr Rentenkürzung