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Experten-Antwort

Rentenbeginn

von Heinz27.01.2022 | 11:29
129 Ansichten
4 Antworten

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Ich habe gestern meinen Rentenbescheid erhalten. Ich bin mit dem Rentenbeginn 01.12.2021 nicht einverstanden, da mir zweifach von der Rentenversicherung eine andere Auskunft gegeben wurde. Ich bin am 06.03.1957 geboren, gehe mit Abschlag in die Rente für langjährig Versicherte. Mir wurde gesagt, wenn ich noch im Dezember 2021 den Antrag auf die Rente stelle, könnte der Rentenbeginn auf den 01.10.2021 rückwirkend gelegt werden. Also habe ich das auch gemacht und sofort noch im Dezember 2021 den Rentenantrag gestellt. Ich habe keinerlei Einnahmen oder Einkünfte, war deshalb eigentlich sehr froh über die Auskunft, dass ich rückwirkend noch die Rente erhalten könnte. Da ich zweimal eine andere Auskunft von der Rentenversicherung erhalten habe als jetzt im Rentenbescheid steht, weiß ich nicht, was richtig ist.

2 Experten-Antworten

Experten-Antwortam 27.01.2022 | 12:25

@ Siehe hier

Selbst die Angabe eines Wunschrentenbeginns 12/2021 im Antrag, kann im Widerspruchsverfahren korrigiert werden. Ist also nicht so, dass dann das Antragsdatum als Rentenbeginnmonat steht und nicht zu korrigieren ist.

Experten-Antwortam 27.01.2022 | 12:16

Hallo Heinz,

bei einer abschlagsbehafteten Altersrente (die Altersrente für langjährig Versicherte - 35 Jahre - ist eine abschlagsbehaftet Altersrente) kann der Rentenbeginn 2 Kalendermonate zurückdatiert werden.

Somit ist die Aussage, dass bei Rentenantragstellung im Dezember 2021 einRentenbeginn Oktober 2021 realisierbar ist korrekt.

Siehe hier, insbes. Ziff 2.6.2. und Beispiel 16 -> https://rvrecht.deutsche-rentenversicherung.de/SharedDocs/rvRecht/01_GRA_SGB/06_SGB_VI/pp_0076_100/gra_sgb006_p_0099.html

Legen Sie Widerspruch ein und lassen Sie den Rentenbeginn korrigieren.

Der 2 Monate früher liegende Rentenbeginn führt dann allerdings auch zu dauerhaft 2x 0,3% mehr Rentenkürzung

2 Antworten

Siehe hieram 27.01.2022 | 12:16
Hallo Heinz, wichtig dabei ist, ob Sie selbst in Ihrem Antrag auch das gewünschte Datum (also 'ich beantrage Rente ab 01.10.2021') angegeben haben. Ansonsten gilt das Datum des Antragsmonats. Wenn Sie also alles 'richtig' gemacht haben, einfach einen kurzen Widerspruch schicken an Ihre zuständige DRV. Bezüglich Rentenbeginn hier auch noch etwas ausführlicherer Lesestoff: https://rvrecht.deutsche-rentenversicherung.de/SharedDocs/rvRech… Viel Erfolg und alles Gute!
Siehe hieram 27.01.2022 | 12:35
Ich meinte auch eher, falls ein Beginn-Datum gänzlich fehlt. Dann wird ja nicht einfach seitens der DRV rückwirkend ein früheres Datum genommen (weil das höhere Abschläge mit sich bringt), sondern dann gilt das Antragsdatum. Aber wenn also mit oder ohne Datum jedenfalls dem vorliegenden Bescheid widersprochen werden kann, ist das ja das, was der Fragesteller eigentlich wissen wollte und somit positiv für ihn :-)
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