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Experten-Antwort

Rentenbeginn bei Schwerbehinderung.

von Assdorf08.01.2012 | 14:11
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5 Antworten

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Hallo zusammen, ich hörte zu gleichem Thema im Kollegenkreis unterschiedliche Meinungen. Bitte die fachkundigen Forumsteilnehmer um Hilfe. Wann kann ich, männl., geb. 11/1954 - GdB 80 seit 2009, frühestmöglich mit welchen Abschlägen Rente wegen Schwerbehinderung erhalten? Vielen Dank für dienliche Informationen

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

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Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Dem richtigen Beitrag von KSC wird zugestimmt. Die von DarkKnight RV erwähnte Vertrauensschutzregelung trifft nicht zu, da Sie erst ab 2009 schwerbehindert sind. Anspruch auf Altersrente wegen Schwerbehinderung besteht somit ab 01.08.2015.

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4 Antworten

KSCam 08.01.2012 | 17:57
Wenn Sei 35 Versicherungsjahre aufweisen ist die aR für Schwerbehinderte mit 60+8 Monaten mit einem Abschlag von 10,8% frühestens möglich - ab 01.08.2015 (sollten Sie am 01.11.54 geboren sein bereits ab Juli 2015).
DarkKnight RVam 09.01.2012 | 07:39
Ergänzend zu den Ausführungen von KSC, können Sie mit 60 Jahren die Altersrente für schwerbehinderte Menschen beanspruchen, wenn Sie vor dem 1.1.2007 mit ihrem Arbeitgeber Altersteilzeitarbeit vereinbart haben (Vertrauensschutzregelung)!
DarkKnight RVam 10.01.2012 | 07:28
@Experte: Meine Antwort war nur nicht vollständig!! Denn seit 2009 beträgt der GdB 80!! Also wenn der GdB am 1.1.2007 bereits 50 bertagen hat und Sie vor dem 1.1.2007 Altersteilzeit vereinbart haben, dann können Sie mit 60 Jahren in die Altersrente..... Hatte also nur die vorliegenden Schwerbehinderung am 1.1.2007 (GdB 50) vergessen......kann ja mal passieren 8)....darf aber nicht :/
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