Hallo Margret S.,
wenn Ihre Freundin nach der Reha nicht durch die Krankenkasse in ihrem Dispositionsrecht beschränkt war, dann konnte sie der Umdeutung des Rehaantrages in einen Rentenantrag widersprechen. Sie ist damit so gestellt, als hätte sie einen Rentenantrag wieder zurück genommen. Mit dem neuen Rentenantrag beginnt damit ein neues Verfahren, bei dem sich der Rentenbeginn nach dem Datum des neuen Antrages richten wird (aber natürlich werden auch die bisher schon vorliegenden medizinischen Unterlagen bei der Prüfung herangezogen).