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Rentenbeginn EWR

von Margret S.12.07.2009 | 20:12
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3 Antworten

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Meine Freundin, 60, hatte im Sommer 2008 eine Reha, die nachträglich in einen Rentenantrag umgedeutet wurde. Sie hat die Rente aber nicht beantragt, denn sie wurde nicht von ihrer Krankenkasse dazu aufgefordert. Sie ist weiterhin AU und möche nun, einige Monate später, doch einen Rentenantrag stellen. Wann ist in dem Falle der Rentenbeginn, wird da noch auf das Datum der Reha-Antragstellung Bezug genommen oder gilt das Datum der Rentenantragstellung? Vielen Dank im voraus.

Antworten der Moderation

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Moderation · 1Ihre Vorsorge

Hallo Margret S.,

wenn Ihre Freundin nach der Reha nicht durch die Krankenkasse in ihrem Dispositionsrecht beschränkt war, dann konnte sie der Umdeutung des Rehaantrages in einen Rentenantrag widersprechen. Sie ist damit so gestellt, als hätte sie einen Rentenantrag wieder zurück genommen. Mit dem neuen Rentenantrag beginnt damit ein neues Verfahren, bei dem sich der Rentenbeginn nach dem Datum des neuen Antrages richten wird (aber natürlich werden auch die bisher schon vorliegenden medizinischen Unterlagen bei der Prüfung herangezogen).

2 Antworten

Corlettoam 13.07.2009 | 09:36
Ich glaube kaum, das eine Reha ( und deren Ergebnis ) die vor ca. 1 Jahr statt gefunden hat, HEUTE noch zählt. Da wird ein ganz neuer EM-Antrag gestellt werden müssen und damit ein gänzlich neues Verfahren eingeleitet werden . Insofern denke ich, das jetzt ganz neue - aktuellste ! - ärztliche Ermittlungen/Begutachtungen seitens der RV in Angriff genommen werden und dann -erst - unabhängig oder zumindest relativ gering unbedeutend von der letztjährigen Reha und dessen Ergebnis - eine EM-Rente zuerkannt wird oder nicht.
Margret S.am 13.07.2009 | 21:09
Vielen herzlichen Dank auf jeden Fall für die Auskünfte.
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