Hallo TOmToM,
ich fürchte, da ziehen Sie die falschen Schlüsse aus der Abfrage des online zur Verfügung stehenden Rentenbeginn- und Rentenhöhenrechners. Lediglich für den (frühestmöglichen) Beginn einer Altersrente (1. Schritt des Rechners) ist zunächst nur das Geburtsdatum ausschlaggebend. Dessen unbenommen müssen für die einzelnen Altersrentenarten auch unterschiedliche versicherungsrechtliche Voraussetzungen erfüllt sein, die sich aus den zurückgelegten rentenrechtlichen Zeiten herleiten. Darüber hinaus ist auch die Höhe der gezahlten Beiträge zur Rentenversicherung ein wesentlicher Faktor für die Bestimmung der an den jeweiligen Rentner zu zahlenden individuellen Rentenhöhe.
Was haben Sie denn für einen Rentenberechner?
Berechnet der etwa gar nicht, was Sie glauben, daß er berechnet?
Ich würde Ihnen einen persönlichen Beratungstermin bei den üblichen Stellen der für Sie zuständigen Rentenversicherung empfehlen.
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