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Experten-Antwort

Rentenbeginn./ Geburtsdatum.

von TOmToM11.03.2024 | 08:59
390 Ansichten
7 Antworten
Im Rentenberechner taucht immer die Frage nach dem Geburtsdatum auf, Also angenommen geburtsdatum 16.09.1962 Arbeitsbeginn mit 14. Ausbildung und Arbeit mit 17.durchgehend bis 64 ohne Unterbrechung. der gleiche Geburtsdatum 16.09.1962 Schule und Abi,Studiert bis 35 Lümmelt auch bis 64 herum. Alle bekommen das gleiche oder ??? wer fragt mal nach ARBEITSJAHREN. mfg.

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 11.03.2024 | 16:23

Hallo TOmToM,

 

ich fürchte, da ziehen Sie die falschen Schlüsse aus der Abfrage des online zur Verfügung stehenden Rentenbeginn- und Rentenhöhenrechners. Lediglich für den (frühestmöglichen) Beginn einer Altersrente (1. Schritt des Rechners) ist zunächst nur das Geburtsdatum ausschlaggebend. Dessen unbenommen müssen für die einzelnen Altersrentenarten auch unterschiedliche versicherungsrechtliche Voraussetzungen erfüllt sein, die sich aus den zurückgelegten rentenrechtlichen Zeiten herleiten. Darüber hinaus ist auch die Höhe der gezahlten Beiträge zur Rentenversicherung ein wesentlicher Faktor für die Bestimmung der an den jeweiligen Rentner zu zahlenden individuellen Rentenhöhe.


 

6 Antworten

Mondkindam 11.03.2024 | 09:07
Das Datum ab wann Sie in Rente gehen können richtet sich halt nun mal nach dem Geburtsdatum und die Anzahl Ihrer Versicherungsjahre spielt auch eine Rolle. Wenn Sie Jahrgang 62 sind haben Sie doch sicher schon mehr als eine Rentenauskunft erhalten. Da steht auch drin für welche Altersrente Sie welche Wartezeiten erfüllt haben müssen und ab wann Sie dann bei der jeweiligen Altersrente einen Rentenanspruch haben. Und spätestens bei der Rentenberechnung macht es sich dann bemerkbar ob Sie viele oder nicht so viele Arbeitsjahre haben.
KSCam 11.03.2024 | 09:18
Der mit 14 angefangen hat, kann ab 64+8 abschlagsfrei gehen, weil er 45 Arbeitsjahre hat, der ewige Student kann erst mit 66+8 abschlagsfrei in Rente gehen. Gehen Sie mit 63 haben beide 13,2% Abschlag, vorausgesetzt Sie haben 35 Versicherungsjahre. Da dürfte dann der mit den vielen Jahren eine höhere Rente haben, aber das sehen die beiden ja in ihrer Rentenauskunft.
Basisam 11.03.2024 | 09:24
Was haben Sie denn für einen Rentenberechner? Berechnet der etwa gar nicht, was Sie glauben, daß er berechnet? Ich würde Ihnen einen persönlichen Beratungstermin bei den üblichen Stellen der für Sie zuständigen Rentenversicherung empfehlen.
Ultraam 11.03.2024 | 10:08
"Alle bekommen das gleiche oder ???" Nö, die bekommen nicht das gleiche. Und das wissen Sie auch. Aber stänkern macht so viel Spaß, oder???
Schnelle Hifeam 11.03.2024 | 11:08
Na, die Renteversicherung fragt nach Arbeitsjahren und vor allem nach Jahren für die versicherungsrechtlichen Wartezeiten, wer sonst? https://www.deutsche-rentenversicherung.de/DRV/DE/Online-Service…
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