Guten Tag Toni,
ob die Voraussetzungen für eine Rente erfüllt sind, wird auf Grundlage des Rechts geprüft, welches zum Zeitpunkt des gewünschten Rentenbeginns gilt. Sollten also die Neuregelungen zur Altersrente für besonders langjährig Versicherte - wie geplant - zum 01.07.2014 in Kraft treten, würde Ihr Rentenantrag mit einem angegebenen Rentenbeginn zum 01.09.2014 nach dem dann geltenden Recht geprüft und festgestellt.