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rentenbeginn mit abschlag.

von dieter06.02.2008 | 16:14
1281 Ansichten
6 Antworten

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Frage:Kann ich nach neuen Rentenrecht mit 62Jahren in Rente gehen.Mit Abschläge.Habe über 35Jahre Plichtbeiträge und eine teilweise Eu rente nach neuen recht.

Antworten der Moderation

Alle Antworten im Überblick · chronologisch sortiert

3
Moderation · 1Ihre Vorsorge

Wenn Sie als teilw. EMRT vor dem 01.01.1951 geboren sind können Sie frühestens mit 60 und 10,8% die Umwandlung beantragen. Beim 62. LJ. wären es 3,6% Abschlag.

Moderation · 2Ihre Vorsorge

Dann ist eine Umwandlung mit 60 nur möglich, wenn Sie mindestens 50% schwerbehindert sind Sonst erst "normal" mit 63 und 8,7% Kürzung.

Moderation · 3Ihre Vorsorge

Diese Möglichkeit (62 u. 10,8) wäre nur gegeben, wenn Sie vor dem 01.01.2007 eine Altersteilzeitvereinbarung mit Ihrem Arbeitgeber abgemacht hätten.

3 Antworten

dieteram 07.02.2008 | 09:09
Ich bin am 30.06. 1951 geboren.
dieteram 07.02.2008 | 09:30
Habe aber über35 versicherungsjahre voll. Kann ich dann nicht mit 62Jahren und10,8% Abzüge in Rente gehen.
Wolfi-INam 07.02.2008 | 10:08
Ich bin selbst am 29.01.1952 geboren. @dieter: 62 war einmal. Im Zuge der Einführung der Rente ab 67 wurde das Mindestalter der Rente für langjährig Versicherte von 62 auf 63 angehoben. Diesmal ohne gleitenden Übergang. Vielen Dank, liebe Politiker.
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