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Rentenbeginn mit Abzug

von Ralf13828.04.2018 | 19:36
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Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Guten Tag, ich bin im Januar 1964 geboren und seit dem 17 Lebensjahr (Ausbildung), berufstätig. Ich würde gerne wissen ab wann ich nun genau mit Abzügen frühestens in Rente gehen kann? Falls hierfür noch weitere Daten benötigt werden bitte ich um kurze Mitteilung. Danke! Ralf

6 Antworten

nils holgerssonam 28.04.2018 | 20:07
Schauen Sie hier auf der rechten Seite "Rentenbeginnrechner" nur Ihr Geburtsdatum eingeben ;-)
Fortitude one am 28.04.2018 | 20:24
Hallo, Bezug der Regelaltersrente ab 02/2031 Rente für besonders langjährig Versicherte 02/2029 *** Ausnahmen Frühestmöglicher Rentenbeginn mit Abschlägen (0,3 % pro Monat) ab 02/2027 Der Abschlag auf die Rente zum 63. Lebensjahr beträgt für den gesamten Rentenbezug 14,40% *** Ausnahmen: Rente für besonders langjährig Versicherte: Wer mindestens 45 Jahre lang Pflichtbeiträge gezahlt hat, darf – je nach Geburtsjahrgang - zwischen dem 63. und dem 65. Lebensjahr ohne Abschläge in Rente gehen. Dazu zählen Zeiten einer Beschäftigung, selbständigen Tätigkeit, Pflege, der Arbeitslosigkeit (aber nicht bei Bezug von Arbeitslosengeld II), des Bezugs von Insolvenzgeld, der beruflichen Weiterbildung oder Kurzarbeit, sowie Zeiten mit freiwilligen Beiträgen nach mindestens 18 Jahren Pflichtbeitragszeiten und Zeiten der Kindererziehung bis zum vollendeten 10. Lebensjahr des jüngsten Kindes. Frühestmöglicher Rentenbeginn mit Abschlägen für langjährig Versicherte: Nur langjährig Versicherte können vorzeitig in Rente gehen und auch nur dann, wenn sie Abschläge akzeptieren. "Langjährig versichert" bedeutet, dass der Versicherte 35 Jahre lang in die Rentenkasse eingezahlt hat, wobei auch beitragsfreie Zeiten, etwa der Schul- oder Hochschulausbildung oder des Mutterschutzes, mitzählen. Dieser Personenkreis kann die Rente weiterhin vorzeitig mit 63 Jahren erhalten. Dann müssen sie allerdings einen lebenslangen Rentenabschlag in Kauf nehmen (0,3 Prozent Abschlag für jeden Monat des Rentenbeginns vor der jeweils geltenden Altersgrenze). Akzeptieren Sie einen Abschlag auf die gesetzliche Rente, können Sie bereits ab diesem Datum in Rente gehen. Beste Grüße und bestmögliche Gesundheit.
W*lfgangam 28.04.2018 | 20:17
Hallo Ralf138, aktuell (!) gilt für Sie der früheste Rentenbeginn mit 63 bei 14,4 % Abschlag. Sind Sie bei Rentenbeginn schwerbehindert, wären Sie 1 Jahr früher mit 62 bei 10,8 % Abschlag dran - vorausgesetzt, Sie haben bei beiden Rentenarten dann 35 Versicherungsjahre erreicht ...was in diese Jahr der Fall sein sollte. Gruß w. PS: Verfolgen Sie aufmerksam die Medien in den nächsten Jahren, ob sich was 2026/27, und was ändert ...zz. steht dazu nix auf dem Plan der Regierung/Gesetzgeber.
Fastrentneram 28.04.2018 | 20:20
Ab dem 55. Lebensjahr erhalten Sie alle 3 Jahre eine umfangreiche Rentenauskunft, aus der Sie u.a. Ihren individuellen Rentenbeginn entnehmen können. Sie können eine entsprechende Rentenauskunft aber auch schon vorher von Ihrem zuständigen Rententräger anfordern. Sollten Sie z.B. 45 Beitragsjahre erreichen, könnten Sie mit 65 Jahren abschlagsfrei eine Altersrente erhalten. Weitere Alternativen entnehmen Sie Ihrer Rentenauskunft!
-am 30.04.2018 | 08:51
Hallo Ralf, wie die anderen User schon beschrieben haben, können Sie die die Altersrente für langjährig Versicherte mit 14,4 % Abschlägen (0,3 % pro Monat) ab 2/2027 in Anspruch nehmen. Voraussetzung hierfür ist, dass Sie die sog. Wartezeit (Mindestversicherungszeit) von 35 Jahren erfüllt haben. Erfüllen Sie diese Wartezeit und sind schwerbehindert (GdB mind. 50), können Sie die Altersrente für schwerbehinderte Menschen bereits ab 2/2026 mit einem Abschlag von 10,8 % in Anspruch nehmen.
Ralf138am 02.05.2018 | 20:05
Hallo, vielen Dank für die vielen sehr ausführlichen Informationen. Hat mir sehr geholfen! Danke!
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