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Experten-Antwort

Rentenbeginn nach 46 Versicherungsjahren

von Amy27.10.2016 | 18:41
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3 Antworten

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Hallo an alle, meine Mutter, geb. 1953, ist langjährig Versicherte und hat 46 Jahre in die Rentenvorsorge eingezahlt. Sie ist zudem zu 50% schwerbehindert. In Absprache mit der Rentenversicherung darf sie zum 01.12.2016 ohne Abschläge in Rente gehen. Sie selbst hat sich für den Rentenbeginn zum 01.01.2017 entschieden und hat dies ordnungsgemäß und rechtzeitig Ihrem Arbeitgeber mitgeteilt. (lt. dem vor 2 Jahren geänderten Arbeitsvertrag beginnt der Regelrenteneintritt mit 65 Jahren - meine Mutter ist jetzt 63) Jetzt muss sie sich einer OP unterziehen und ist seit gestern (26.10.2016) krankgeschrieben. Heute teilte ihr ihr Arbeitgeber mit, dass sie einen Aufhebungsvertrag unterzeichnen, oder wahlweise ihr Arbeitsverhältnis selbst kündigen müsse. Einen Termin für die Aufhebung, bzw. Kündigung wurde telefonisch nicht mitgeteilt. Meine Frage ist, ob diese Aufhebung/Kündigung rechtes ist und welche Konsequenzen dies nach sich zieht. Vielen Dank und einen schönen Abend, Amy

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Amy,

wie W*lfgang bereits vorgeschlagen hat, wäre es sinnvoll, beim Arbeitgeber nachzufragen, warum ein Aufhebungsvertrag angeboten wurde. Wahrscheinlich kann die Kündigungsfrist nicht eingehalten werden.

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2 Antworten

W*lfgangam 27.10.2016 | 18:57
Hallo Amy, hat Ihre Mutter denn das Arbeitsverhältnis bereits ordentlich und rechtzeitig zum 31.12.2016 gekündigt gehabt? Sie kann nicht einfach so aufhören/dem Arbeitgeber mal eben 'ordnungsgemäß eine Mitteilung' machen, nur weil Sie vor der Regelaltersgrenze (65+7) so mir nix dir nix in Rente gehen will. Sofern der Aufhebungsvertrag Beschäftigungsende 31.12.2016 vorsieht, ist dann doch alles iO ...unterschreiben und fertig. > oder wahlweise ihr Arbeitsverhältnis selbst kündigen müsse. Eben - so geht ordnungsgemäß, womöglich liegen die Kündigungsfristen aber schon nach dem 31.12.2016, deswegen der Auflösungsvertrag > Einen Termin für die Aufhebung, bzw. Kündigung wurde telefonisch nicht mitgeteilt. Da greift man eben mal zum Telefon und klärt das! Nebenbei: Ihre Frage ist keine Rentenfrage, sondern Arbeitsrecht ...es wird Ihnen trotzdem hoffentlich weiterhelfen. Gruß w.
senf-dazuam 28.10.2016 | 09:26
Hallo Amy! Es kann auch sein, dass der Arbeitsvertrag/eine Betriebsvereinbarung/ein Tarifvertrag ein automatisches Ende des Arbeitsverhältnisses bei Rentenbzug vorsehen. Aber dass sollte ein Arbeitgeber dann eigentlich wissen ... Wenn ein Betriebsrat besteht, fragen Sie auch dort einmal nach.
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