Der Vertrauensschutz bei Altersrente wegen Arbeitslosigkeit bezieht sich nicht auf die Höhe des Abschlages, sondern auf die Möglichkeit der vorzeitigen Inanspruchnahme dieser Rente. Sind Sie beispielsweise 12/1946 geboren, können Sie ohne Vertrauensschutz die Altersrente wegen Arbeitslosigkeit nicht mit Vollendung des 60. Lebensjahres, sondern erst mit Vollendung des 61. Lebensjahres (60 + 12 Monate) beziehen. Waren Sie am 1.1.2004 (nicht 1.4.2004 wie der Rentenüberprüfer geschrieben hat) arbeitslos oder hatten einen Altersteilzeitvertrag unterschrieben, besteht u.a. Vertrauensschutz dahingehend, dass die Rente bereits mit Vollendung des 60. Lebensjahres in Anspruch genommen werden kann.
Sie haben das 61. Lebensjahr bereits 2007 vollendet. Damit benötigen Sie keinen Vertrauensschutz für einen Rentenbeginn der Altersrente wegen Arbeitslosigkeit zum 1.8.2008.