Anspruch auf Altersrente für langjährig Versicherte besteht, wenn eine Wartezeit von 35 Jahren erfüllt ist. Bei Geburt bis zum 31.12.1948 konnte man ab 63 Jahren –mit Abschlag 7,2 %- in Rente gehen. Bei dieser Altersrente spielen Ihre 46 Berufsjahre leider keine Rolle. Es erfolgt ab dem Geburtsjahr 1949 eine Anhebung der Altersgrenzen. Bei der Anhebung kommt es auf das Geburtsjahr bzw. den Geburtsmonat an. Man kann zwar ab dem 63. Lebensjahr in Rente gehen, allerdings ist der Rentenabschlag dann höher wie bisher (bisher 7,2 %). Zur individuellen Abklärung Ihrer Situation sollten Sie vorsorglich einen Termin bei einer Auskunfts- und Beratungsstelle vereinbaren. Die Ihrem Wohnort am nächsten gelegene Auskunfts- und Beratungsstelle können Sie unter dem Link "Service/Beratungsstellen" ermitteln. Anhand einer Rentenauskunft kann man Ihnen dort persönlich erklären, wann Sie in Rente gehen können, wie hoch der Rentenabschlag bzw. die Höhe der zu erwartenden Rente ist.