Anspruch auf Altersrente für langjährig Versicherte besteht, wenn eine Wartezeit von 35 Jahren erfüllt ist. Bei Geburt bis zum 31.12.1948 konnte man ab 63 Jahren –mit Abschlag 7,2 %- in Rente gehen. Bei dieser Altersrente spielen Ihre 46 Berufsjahre leider keine Rolle. Es erfolgt ab dem Geburtsjahr 1949 eine Anhebung der Altersgrenzen. Bei der Anhebung kommt es auf das Geburtsjahr bzw. den Geburtsmonat an. Man kann zwar ab dem 63. Lebensjahr in Rente gehen, allerdings ist der Rentenabschlag dann höher wie bisher (bisher 7,2 %). Zur individuellen Abklärung Ihrer Situation sollten Sie vorsorglich einen Termin bei einer Auskunfts- und Beratungsstelle vereinbaren. Die Ihrem Wohnort am nächsten gelegene Auskunfts- und Beratungsstelle können Sie unter dem Link "Service/Beratungsstellen" ermitteln. Anhand einer Rentenauskunft kann man Ihnen dort persönlich erklären, wann Sie in Rente gehen können, wie hoch der Rentenabschlag bzw. die Höhe der zu erwartenden Rente ist.
Frage nicht verstanden??
warum soll von dem Betrag der bis zum 63 th BEREITS ERARBEITET WURDE nochmals Strafprozente abgezogen werden!! Die Kürzung wären dann ja wesentlich mehr. 0,3% Plus die berechtigt fehlende Steigerung von 63 bis 65.
Frage nicht verstanden??
warum soll von dem Betrag der bis zum 63 th BEREITS ERARBEITET WURDE nochmals Strafprozente abgezogen werden!! Die Kürzung wären dann ja wesentlich mehr. 0,3% Plus die berechtigt fehlende Steigerung von 63 bis 65.
Ihre Einträge sind öffentlich und können von jedem gelesen werden. Bitte geben Sie daher keinesfalls persönliche Daten an.
Verzichten Sie auf politische Diskussionen. Dieses Forum soll schnell und unkompliziert helfen und ist kein Diskussionsforum.
Achten Sie auf einen friedlichen und respektvollen Umgang ohne Anfeindungen, Unterstellungen und Provokationen jeglicher Art.
Bleiben Sie beim Thema Rente, Altersvorsorge oder Reha. Bei Fragen etwa zum Arbeitslosengeld, zur Krankenversicherung oder bei Steuerfragen müssen unsere Experten leider passen.
Keine Bewertungen, Empfehlungen oder Beratungen zu einzelnen Produkten, Anlageformen etc. Unsere Experten dürfen grundsätzlich nur allgemein und produktunabhängig beraten.
Bitte beachten Sie die weitergehenden Informationen und Nutzungsbedingungen.
Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.