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Experten-Antwort

Rentenbeginn u. Höhe bei 63

von GIWIG31.05.2011 | 12:28
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6 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Hallo, ich Modell 1949 und bisher 46 Berufsjahre hätte folgende Fragen: Bei Beitagsjahren >45 Jahre erfolgt Rentenbeginn bei 65 ohne Abschläge und ohne Zusatzmonate (67- Reglung) Wie ist die Handhabung bei vorzeitiger Rente mit 63 (ebenfalls >45 Beitagsjahre vorausgesetzt)? Rentenbeginn 63+0 oder 63+xx Monate, und wie errechnen sich die Abzüge 24 mal 0,3%, oder 24+xx mal 0,3 %. Aus welchem Betrag errechnen sich die 0,3 % Abzüge pro Monat? Hochgerechnetem Rentenbetrag bei 65 ; oder bei 65+xx; oder gar aus dem bis 63 erzielten Rentenbetrag ? ( ich trau unseren Politikern mittlerweile alles zu!)

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

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Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Anspruch auf Altersrente für langjährig Versicherte besteht, wenn eine Wartezeit von 35 Jahren erfüllt ist. Bei Geburt bis zum 31.12.1948 konnte man ab 63 Jahren –mit Abschlag 7,2 %- in Rente gehen. Bei dieser Altersrente spielen Ihre 46 Berufsjahre leider keine Rolle. Es erfolgt ab dem Geburtsjahr 1949 eine Anhebung der Altersgrenzen. Bei der Anhebung kommt es auf das Geburtsjahr bzw. den Geburtsmonat an. Man kann zwar ab dem 63. Lebensjahr in Rente gehen, allerdings ist der Rentenabschlag dann höher wie bisher (bisher 7,2 %). Zur individuellen Abklärung Ihrer Situation sollten Sie vorsorglich einen Termin bei einer Auskunfts- und Beratungsstelle vereinbaren. Die Ihrem Wohnort am nächsten gelegene Auskunfts- und Beratungsstelle können Sie unter dem Link "Service/Beratungsstellen" ermitteln. Anhand einer Rentenauskunft kann man Ihnen dort persönlich erklären, wann Sie in Rente gehen können, wie hoch der Rentenabschlag bzw. die Höhe der zu erwartenden Rente ist.

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5 Antworten

oder soam 31.05.2011 | 12:44
- Altersrente für Frauen mit 65 Jahren abschlagsfrei, jeder Monat vor 65 bedeutet 0,3% Abschlag - bei 63 = 7,2% (von den bis dahin erreichen Rentenanwartschaften). - Altersrente nach Arbeitslosigkeit oder Altersteilzeit, siehe oben - Altersrente für schwerbehinderte Menschen (alternativ BU oder EU nach Altrecht) - mit 63 abschlagsfrei! - Altersrente für langjährig Versicherte - je nach Geburtsmonat; mit Jg. 1949 beginnt die Anhebung - geb. März-Dez. 1949: 24+3 Monate = 8,1% minus (auch bei 45 oder mehr Jahren) - Altersrente für besonders langjährig Versicherte: frühestens ab 65, aber ohne Abschlag! Evtl. Vertrauensschutzregelungen wurden nicht berücksichtigt!
...am 31.05.2011 | 13:13
Der Abschlag errechnet sich von der Rente die bis zum Rentenbeginn erwirtschaftet wurde. D.h. bis 63 gearbeitet ... bis 63 erworbene Rente - X,X% Abschläge = Rente. Warum soll da noch irgendwas hochgerechnet werden ... Sie arbeiten dann ja nicht mehr und zahen daher auch nichts mehr nachträglich ein.
GIWIGam 31.05.2011 | 14:46
Frage nicht verstanden?? warum soll von dem Betrag der bis zum 63 th BEREITS ERARBEITET WURDE nochmals Strafprozente abgezogen werden!! Die Kürzung wären dann ja wesentlich mehr. 0,3% Plus die berechtigt fehlende Steigerung von 63 bis 65.
honkam 31.05.2011 | 14:53
"..." hat die Frage schon richtig verstanden und auch vollkommen richtig geantwortet! Der Abzug erfolgt von der bis zum 63. Lebensjahr erarbeiteten Rente!
...am 31.05.2011 | 14:59
Eher Antwort nicht verstanden. Bsp.: Bis 63 Lj 40 Entgeltpunkte (EP) erwirtschaftet. Abschlag (fiktiv) = 7,2% 7,2% von 40EP = 2,8800 EP Abschlag Rente wird gezahlt aus 37,1200 EP. Es wird nur der Abschlag abgezogen, hochgerechnet wird nichts mehr.
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