Hallo Julia1324,
Sie können die Altersrente für besonders langjährig Versicherte rückwirkend bis zu drei Kalendermonate ab dem Monat erhalten, zu dessen Beginn erstmals die Anspruchsvoraussetzungen für diese Rente vorlagen.
Diese Voraussetzungen sind einerseits, das Erreichen des maßgeblichen Lebensalters. Dieses hängt vom Geburtsjahrgang ab. Für alle ab dem 01.01.1964 geborenen Versicherten liegt es bei 65 Jahren, für frühere Jahrgänge wird es stufenweise angehoben. Des weiteren müssen mindestens 45 Jahre an berücksichtigungsfähigen Versicherungszeiten zu Rentenbeginn vorliegen. Dazu zählen vor allem Pflichtbeitragszeiten aus Beschäftigung, Kindererziehungszeiten, Zeiten der Pflege, bestimmte Zeiten des Arbeitslosengeld I-Bezuges und weitere, anrechenbare Zeiten.
Wenn die vorgenannten, gesetzlichen Voraussetzungen also erstmals zum 01.04.2025 vorlagen, können Sie die Rente auch bei einer Antragstellung im Juli noch rückwirkend ab dem 01.04.2025 erhalten. Bei einer Rentenantragstellung ab dem 01.08.2025 oder später, dann entsprechend erst ab dem Antragsmonat. Lagen die Voraussetzungen für die Altersrente aber schon zu einem früheren Zeitpunkt als dem 01.04.2025 vor, würde die Rente nur noch ab dem Antragsmonat gewährt werden, da die entsprechende Drei-Monatsfrist dann schon abgelaufen wäre.
Dies ergibt sich aus der gesetzlichen Regelung des § 99 Abs.1 des sechsten Sozialgesetzbuches (SGBVI). Dort heißt es :
" Eine Rente aus eigener Versicherung wird von dem Kalendermonat an geleistet, zu dessen Beginn die Anspruchsvoraussetzungen erfüllt sind, wenn die Rente bis zum Ende des dritten Kalendermonats nach Ablauf des Monats beantragt wird, in dem die Anspruchsvoraussetzungen erfüllt sind. Bei späterer Rentenantragstellung wird eine Rente aus eigener Versicherung von dem Kalendermonat an geleistet, in dem die Rente beantragt wird."
Für weitergehende Fragen, oder wenn Sie Hilfe bei der Rentenantragstellung benötigen empfehlen wir Ihnen auch, einen persönlichen Beratungstermin bei Ihrem nächstgelegenen Rentenversicherungsträger zu vereinbaren.
Mit freundlichen Grüßen
Das Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung