Hallo WilliS,
falls Sie am 1. März 1961 Geburtstag haben, wären Ihre Angaben korrekt.
Ansonsten würde der Abschlag am 01.03.2023 9,3 Prozent betragen (Rentenbeginn ohne Abschlag: 01.10.2025).
Die Hinzuverdienstgrenzen wurden übrigens zum 1. Januar 2023 für vorgezogene Altersrenten aufgehoben.
Mit dem Formular V0210 können Sie gerne eine neue Auskunft beantragen:
https://www.deutsche-rentenversicherung.de/SharedDocs/Formulare/DE/_pdf/V0210.html
Viele Grüße
Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung