Hallo Peter,
„DRV“ hat Ihnen aus meiner Sicht bereits die zutreffende Antwort gegeben.
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Hallo Peter,
„DRV“ hat Ihnen aus meiner Sicht bereits die zutreffende Antwort gegeben.
Es liegt daher nicht mehr in Ihrer Hand, ob es ein Rentenbeginn in 2018 oder 2019 wird und nur danach entscheidet sich, ob das alte oder neue Recht zum Tragen kommt. Warten Sie die Entscheidung Ihres Rententrägers ab.Und reihen sich in die lange Reihe der Bestandsrentner ein die weniger Geld bekommen. Obwohl Sie bekommen ja schon über 2 Jahre mehr Zurechnungszeit wie die Bestandsrentner vor Juli 2014 erkrankt.
Und reihen sich in die lange Reihe der Bestandsrentner ein die weniger Geld bekommen. Obwohl Sie bekommen ja schon über 2 Jahre mehr Zurechnungszeit wie die Bestandsrentner vor Juli 2014 erkrankt.Danke für Deinen sinnlosen Neidbeitrag, der gar Nichts zur Beantwortung der Frage beiträgt und nur zu den vielen weiteren Neidbeiträgen ohne Wert addiert wird.
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