Ihre-Vorsorge Logo
Zurück

Rentenbeginnzeitraum unterschiedlich bestimmt

von LS09.11.2009 | 18:43
1651 Ansichten
6 Antworten
In einem mir vorliegenden Rentenbescheid mit Datum xx.12.2000 wird auf der Deckblattseite angegeben: ... erhalten Sie von uns -Rente wegen Berufsunfähigkeit- Die Rente beginnt am 01.07.1999. . In Anlage 4 des gleichen Bescheides wird im Rechenabschnitt, in dem eine "Pauschalzeit" ermittelt wird, deren Ermittlung auf der Grundlage von % vorgenommen wird, die abhängig sind vom Rentenbeginn, als Rentenbeginn der Monat Juni 1999 genannt. . Ebenfalls in Anlage 4, im Rechenabschnitt, in dem man zusätzliche Entgeltpunkte für beitragsfreie und beitragsgeminderte Zeiten ermittelt, wird, zur Bestimmung des begrenzten Leistungswertes, der Monat Juni 1999 herangezogen. . Der Monate Juni 1999 ist aber im Bescheid als Monat Zurechnungszeit enthalten und in Anlage 4 als beitragsfreier Monat Anrechnngszeit bewertet worden. . Frage: Gibt es Ausnahmeregelungen, wonach in einem Bescheid von unterschiedlichen Beginnzeiträumen ausgegangen wird oder werden kann oder handelt es sich möglicherweise um eine rechtswidrig begünstigende Bewertung, weil hier ein Programmfehler dafür verantwortlich ist. . Bin an Meinungen zum Sachverhalt interessiert.

3 Experten-Antworten

Moderatoren-Antwortam 10.11.2009 | 11:04

Hallo LS,

leider kann Ihre Frage ohne Einsichtnahme in den damaligen Rentenbescheid in diesem Forum nicht geklärt werden. Es ist daher zu empfehlen, sich mit der Fragestellung und dem Rentenbescheid an eine Beratungsstelle in der Nähe zu wenden.

Moderatoren-Antwortam 12.11.2009 | 14:07

Die Antwort zu Ihren beiden Fragen erfordert eine Sichtweise, die über den reinen Wortlaut hinausgeht. Ich gehe zunächst einmal davon aus, dass es sich bei dem Ihnen vorliegenden Rentenbescheid um eine Rente wegen Berufs- oder Erwerbsunfähigkeit handelt.

Bei Renten wegen verminderter Erwerbsfähigkeit werden Entgeltpunkte für Beitragszeiten und Anrechnungszeiten nach Eintritt des Versicherungsfalles nicht mehr ermittelt.

Die Zurechnungszeit beginnt mit dem Eintritt der hierfür maßgebenden Minderung der Erwerbsfähigkeit. Konsequent ist es daher bei der Frage des um eine Pauschalzeit zu mindernden belegungsfähigen Gesamtzeitraumes und bei der Frage der begrenzten Gesamtleistungsbewertung von Anrechnungszeiten zugunsten des Versicherten den Monat des Leistungsfalles als Rentenbeginnsmonat zu seinen Gunsten heranzuziehen. Im Unterschied zu den Altersrenten beginnt die Zurechnungszeit schon im Monat vor dem eigentlichen Rentenbeginn.

Ohne den Sachverhalt genauer zu kennen, gehe ich daher davon aus, dass der Ihnen vorliegende Bescheid richtig ist.

Im übrigen sei noch die Anmerkung gestattet, dass die dieser Problematik zugrunde liegenden Rechtsvorschriften des SGB VI seit einem Rentenbeginn ab 01.01.2001 keine Rolle mehr spielen und mit Wirkung ab 01.01.2005 wegen Zeitablaufs aufgehoben worden sind.

Moderatoren-Antwortam 13.11.2009 | 10:34

Da Sie als Versichertenberater offensichtlich eine "rechtsverbindliche" Auskunft erteilen möchten, bitten wir Sie, von der Möglichkeit Gebrauch zu machen und entsprechende Anfragen künftig an den Grundsatzbereich Ihres Rentenversicherungsträgers zu richten.

Im vorliegenden Fall kann die Richtigkeit des begünstigenden Bescheides nicht allein am Wortlaut festgemacht werden.

Als Rentenbeginn ist bei der Frage des belegungsfähigen Gesamtzeitraumes zu Gunsten des Versicherten, im Unterschied zum tatsächlichen Beginn der Rente, vom Vormonat auszugehen.

Wir halten daher an unserer Auffassung fest und gehen weiterhin von der Richtigkeit des Bescheides aus.

3 Antworten

Wie geilam 10.11.2009 | 11:06
Ach stimmt,das war ja das kleine Genie.Der als einziger auf der gesamten Erde ein Programm selber geschrieben hat,und es auch beherrscht. Aber vom Rentenrecht hat er trotzdem leider keinerlei Ahnung.
Guter Ratam 10.11.2009 | 13:47
Hallo LS, nehmen sie sich die Bescheide und fahren sie zu einer der vielen Beratungsstellen der DRV und lassen sie sich die Bescheide erklären von Menschen die sich mit der Materie auskennen. Bevor man von igrnedwelchen Programmfehlern spricht,sollte man es sich einfach erklären lassen.Und wenn man ein ganz klein bisschen Ahnung vom Rentenrecht hat ( ob das bei Ihnen der Fall ist,mag ich nicht beurteilen ),wird man es verstehen.
Schiko.am 11.11.2009 | 13:43
Bereichern Sie doch mit Ihrer Denk - Fantasie Ihre Familie.
Deutsche Rentenversicherung
Sie erhalten Antworten von erfahrenen Expertinnen und Experten der Regionalträger der Deutschen Rentenversicherung (DRV).

Wichtige Hinweise

Ihre Einträge sind öffentlich und können von jedem gelesen werden. Bitte geben Sie daher keinesfalls persönliche Daten an.

Verzichten Sie auf politische Diskussionen. Dieses Forum soll schnell und unkompliziert helfen und ist kein Diskussionsforum.

Achten Sie auf einen friedlichen und respektvollen Umgang ohne Anfeindungen, Unterstellungen und Provokationen jeglicher Art.

Bleiben Sie beim Thema Rente, Altersvorsorge oder Reha. Bei Fragen etwa zum Arbeitslosengeld, zur Krankenversicherung oder bei Steuerfragen müssen unsere Experten leider passen.

Keine Bewertungen, Empfehlungen oder Beratungen zu einzelnen Produkten, Anlageformen etc. Unsere Experten dürfen grundsätzlich nur allgemein und produktunabhängig beraten.

Bitte beachten Sie die weitergehenden Informationen und Nutzungsbedingungen.

Weitere Links


Interessante Artikel

Informationen, Schwerpunkt-Themen und Interviews zu gesetzlicher Rente, privater wie betrieblicher Altersvorsorge sowie Finanzen und Gesundheit.
Time
7 Minuten

Welche Ansprüche Hinterbliebenen zustehen – und wann die angesparten Beträge verloren sein können.

Time
8 Minuten

Ein Prozent vom Lohn, ein Prozent vom Arbeitgeber: Die neue Kapitalrente soll ab 2028 die gesetzliche Rente ergänzen und Millionen Menschen im Alter besser absichern. Wie das Geld angelegt wird, wer davon profitieren soll – und warum dabei Schweden das große Vorbild für Deutschland ist.

Time
13 Minuten

Schnellere Termine in der Praxis, Chefarztbehandlung im Krankenhaus und attraktive Preise: Mit diese Argumenten locken private Versicherer. Doch da die Entscheidung gegen die gesetzliche Krankenversicherung fast immer endgültig ist, sollte sie sehr genau überlegt sein.

Time
13 Minuten

Wer vorzeitig in den Ruhestand gehen will, muss Abschläge von der Rente in Kauf nehmen. Doch das muss nicht sein. Wie man Abschläge ausgleichen und dabei tausende Euro Steuern sparen kann – und warum das bald teurer wird.

Time
6 Minuten

Eine sichere Rente, die jedoch ab 2032 abgekoppelt von den Löhnen steigt, und möglicherweise drei Gruppen von Rentnern: Was die Reform den Ruheständlern konkret bringt.

Time
8 Minuten

Wer die Rente schon zum Greifen nahe hat, kann beruhigt planen: Eine Tabelle und konkrete Beispiele zeigen, mit welchen Änderungen jeder einzelne Jahrgang rechnen kann.

Bleiben Sie auf dem Laufenden

Verpassen Sie kein Thema mehr.

Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.

Kontakt zur Deutschen Rentenversicherung

Wie können wir Ihnen weiterhelfen?
Icon Telefon
Kostenloses Servicetelefon
Mo. – Do. 08:00 – 19:00, Fr. 08:00 – 15:30
Logo Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung

Rechtliches

Service

Kostenlos und jederzeit abbestellbar – nach dem Absenden wählen Sie Themen und Rhythmus.

Logo klein Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung
© Ihre-Vorsorge 2026