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Rentenbeiträge

von Tina05.01.2007 | 22:57
2683 Ansichten
3 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Ich hatte vor über 30 Jahren einen schweren Verkehrsunfall. Habe bis vor einigen Jahren gearbeitet und dann wegen verschlechterten Unfallfolgen EU-Rente bezogen. Die gegnerische Haftpflicht hat nun behauptet, sie müsse an die Rentenversicherung meine Rentenbeiträge bezahlen, die ich nicht mehr entrichten kann, weil ich nicht mehr arbeite. Die Rentenversicherung aber sagt, dass sie diese Rentenbeiträge nicht von der Haftpflichtversicherung holen kann, da z.Zt. meines Unfalles die RVO gegolten habe. Stimmt das so und warum ist das so. Für eine Antwort wäre ich sehr dankbar. Viele Grüße Tina

Antworten der Moderation

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Moderation · 1Ihre Vorsorge

Ich kann Ihnen ebenso wie "bekiss" nur den Rat geben, sich bezüglich Ihres Problems an die Regressabteilung Ihres zuständigen Rentenversicherungsträgers zu wenden.

Tatsächlich ist davon auszugehen, dass Sie ohne Unfall bis zum Beginn der frühestmöglichen abschlagsfreien Altersrente selbst Rentenbeiträge und wohl auch höhere Beiträge als nach dem Unfall entrichtet hätten. Die gegnerische Haftpflichtversicherung wird daher zum Ausgleich herangezogen. Wie es sich aber im Einzelnen damit verhält, dass Ihr Rentenversicherungsträger die Beiträge nicht von der Haftpflichtversicherung einfordern kann, kann Ihnen nur die Regressabteilung Ihres zuständigen Rentenversicherungsträgers erörtern.

2 Antworten

???am 06.01.2007 | 14:23
In der Regel wird der Unfallverursacher bzw. dessen Versicherung nur für die Zeit der Arbeitsunfähigkeit für Beiträge in Regress genommen. Wenn Sie bereits Rente beziehen,muss er wahrscheinlich die verfrühte Rentenzahlung (vor 65. Lebensjahr) ausgleichen. Wie die zu erstattenden Beträge sich errechnen, weiß ich nicht.
bekissam 07.01.2007 | 13:19
Warum sich die Haftpflichtversicherung an Sie persönlich gewendet hat, ist nicht ersichtlich. Tatsache ist jedoch, dass die Rentenversicherung Schadensersatzansprüche für erhöhte oder frühere Rentenzahlungen beim Haftpflichtversicherer des Schädigers geltend machen kann. Über die Angelegenheit kann Ihnen die Regreß-Sachbearbeitung Ihres Rentenversicherungsträgers Auskünfte erteilen.
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