Ich kann Ihnen ebenso wie "bekiss" nur den Rat geben, sich bezüglich Ihres Problems an die Regressabteilung Ihres zuständigen Rentenversicherungsträgers zu wenden.
Tatsächlich ist davon auszugehen, dass Sie ohne Unfall bis zum Beginn der frühestmöglichen abschlagsfreien Altersrente selbst Rentenbeiträge und wohl auch höhere Beiträge als nach dem Unfall entrichtet hätten. Die gegnerische Haftpflichtversicherung wird daher zum Ausgleich herangezogen. Wie es sich aber im Einzelnen damit verhält, dass Ihr Rentenversicherungsträger die Beiträge nicht von der Haftpflichtversicherung einfordern kann, kann Ihnen nur die Regressabteilung Ihres zuständigen Rentenversicherungsträgers erörtern.