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Rentenbeiträge

von Lisa11.07.2007 | 12:37
1700 Ansichten
7 Antworten

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Hallo ich und mein Mann hätten da mal eine frage. Mein Mann Hat etwas länger als fünf Jahre in die Gesetzliche Rentenversicherung eingezahlt nun ist er seit ca. sechs Jahren nicht Sozialversicherungflichtig da er Beamter ist hat er die möglichkeit sich die Rentenbeiträge auszahlen zu lassen?

Antworten der Moderation

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Moderation · 1Ihre Vorsorge

Hallo, Lisa,

sobald ein Beamter mindestens 5 Jahre an Beiträgen zur gesetzlichen Rentenversicherung entrichtet hat, ist eine Beitragserstattung ausgeschlossen. Im Alter steht ihm die sogenannte Regelaltersrente zu.

Inwieweit diese auf die Beamtenpension anzurechnen ist, kann beim Dienstherrn bzw. der Versorgungs-Dienststelle erfragt werden.

Moderation · 2Ihre Vorsorge

Hallo, Petra,

empfehlenswert ist eine kostenfreie Beratung in einer der Auskunfts- und Beratungsstellen der Deutschen Rentenversicherung in Ihrer Nähe. Dort kann nicht nur der Antrag gestellt werden, sondern man kontrolliert auch den Versicherungsverlauf sowie errechnet den ggf. zustehenden Rentenbetrag.

Bitte nehmen Sie dazu den letzten Versicherungsverlauf bzw. die letzte Renteninformation sowie sämtliche ärztliche Unterlagen mit, die nach Möglichkeit nicht älter als ein Jahr sein sollten.

Alles Weitere klärt man dann vor Ort.

5 Antworten

Schadeam 11.07.2007 | 12:49
nur wenn weniger als 60 Beitragsmonate vorliegen, kann ein Beamter sich die Beiträge zur RV auszahlen lassen. In Ihrem Fall besteht im Alter ein separater Rentenanspruch. Somit ist die Erstattung nicht möglich.
Nixam 11.07.2007 | 12:48
Wenn Ihr Mann "etwas länger als 5 Jahre" eingezahlt hat, dann hat er einen Anspruch auf Rente aus der Deutschen Rentenversicherung. Es besteht keine Chance auf Beitragserstattung.
Lisaam 11.07.2007 | 13:34
Er kommt mit Arbeitslosichkeitauf 65 Monate das ist ergerlich das es wegen fünf Monaten nicht mehr geht! Und da gibts nicht irgend eine ausnahme oder so etwas?
Amadéam 11.07.2007 | 16:58
Im Hinblick auf das spätere Zusammentreffen von Regelaltersrente und Beamtenpension werfen Sie einfach einen Blick in § 55 BeamtVG. Auf http://www.buzer.de/gesetz/3394/a47380.htm wird insoweit hingewiesen. Hat Ihr Ehemann eine "nette" Personalstelle, erläutert man ihm dort bestimmt den Sachverhalt. Sie können sich aber auch selbst schlau machen, in dem Sie sich mit einem Versorgungsrechner anfreunden. Sie linke Seite des obigen links. Denken Sie bitte daran, dass der Gesetzgeber ständig am Recht herumfummelt! Erkundigen Sie sich daher jährlich nach Änderungen (meistens Verschlechterungen). Das nennt man dann "Reform".
Petraam 11.07.2007 | 19:16
Hallo ich hätte da ein paar Fragen. Mein Mann möchte die Erwerbsminderungsrente beantragen was braucht er alles für Dokumente und bescheinigungen
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