Hallo, Lisa,
sobald ein Beamter mindestens 5 Jahre an Beiträgen zur gesetzlichen Rentenversicherung entrichtet hat, ist eine Beitragserstattung ausgeschlossen. Im Alter steht ihm die sogenannte Regelaltersrente zu.
Inwieweit diese auf die Beamtenpension anzurechnen ist, kann beim Dienstherrn bzw. der Versorgungs-Dienststelle erfragt werden.