Hallo Holger,
ergänzend auf die Ausführungen vom Renten-Fachmann weisen wir noch darauf hin, dass die Entscheidung, sich von der Versicherungspflicht befreien zu lassen wohl überlegt sein muss. Anscheinend haben Sie noch keine größeren Anwartschaften in der gesetzlichen Rentenversicherung erworben, so dass der Umstieg in die berufsständige Versorgung relativ unproblematisch erfolgen kann. Nichts desto trotz sollten Sie sich individuell bei einer Auskunfts- und Beratungsstelle der Deutschen Rentenversicherung beraten lassen, damit Sie Ihre Alternativen genau kennen.
Gerade aktuell wurde die Anerkennung von Kindererziehungsleistungen in der gesetzlichen Rentenversicherung erweitert. Danach sind Kindererziehungszeiten auch dann in der Rentenversicherung anzuerkennen, wenn keine systembezogen annähernd gleichwertige Berücksichtigung von Kindererziehungszeiten bei der berufsständigen Versorgung erfolgt. In der Konsequenz bedeutet dies, dass die Erstattung der bisher gezahlten Beiträge zwar möglich, aber nicht in jedem Fall sinnvoll ist.
Die nächst gelegene Beratungsstelle können Sie unter dem Link "Service/Beratungsstellen" ermitteln.