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Rentenbeiträge als Selbständiger

von Thomas07.02.2007 | 12:10
2143 Ansichten
2 Antworten
Hallo, Hätte gerne Auskunft über folgendes Problem, Vor ca. 2 Jahren habe ich meine GmbH umgewandelt in eine Firma mit e.K. (eingetragener Kaufmann im Handelsregister) Die Firma wurde in die Handwerkskammer eingetragen, geht nicht anders wenn man die Eintragung vom Energieversorger bekommen will.(GmbH war auch eingetragen nur anderes Register) Mit der Eintragung kam ein Schreiben vom Rententräger, das nun Beiträge fällig werden. Das ich als GmbH Geschäftsführer, „Beherrschender-Gesellschafter“ und mehreren Angestellten befreit war interessierte jetzt scheinbar nicht mehr, man forderte mich sogar noch mal auf über den vorherigen Status die Unterlagen einzureichen( wahrscheinlich um noch mal ab- zukassieren). Nach jetzt über 1 ½“ Jahren wartet man immer noch auf den Beitragsbescheid nix passiert. Kann es nun sein das ich doch befreit bin da ja über 10 Jahre nix eingezahlt wurde und die Befreiung vorlag ? Ach so die 18 Pflichtjahre wurden nie erreicht (max.10 Jahre eingezahlt). Für mich wäre es schon wichtig zu wissen woran man ist, oder man bekommt dann in 5 Jahren eine Nachrechnung von 20000 EURO Außerdem müssen die Beiträge in der Steuererklärung berücksichtigt werden, das alles in einem Jahr absetzten ist ja wohl sinnlos. Danke im Voraus

1 Experten-Antwort

Moderatoren-Antwortam 09.02.2007 | 09:50

Den Ausführungen von User Knut kann man sich anschließen.

In solchen Fällen wäre es aber ratsam sich unter Vorlage der entspr. Unterlagen an eine Auskunfts- und Beratungsstelle der Rentenversicherung zu wenden.

MfG

1 Antworten

Knut Rassmussenam 07.02.2007 | 13:14
Ein GmbH-Geschäftsführer ist erst einmal nicht versicherungspflichtig, versicherungsfrei ist etwas anderes in der Rentenversicherung. Anders sieht es aus, wenn eine Personalunion - Angestellter (Geschäftsführer i.d.R.) und Gesellschafter vorliegt. Hier kommt es auf die Gesellschafteranteile an. Versicherungspflicht kann aber auch durch die Eintragung in die Handwerksrolle eintreten. Faustformel hier: Kapitalgesellschaften werden nicht rentenversicherungspflichtig, Personen und Personengesellschaften jedoch schon. Eine Beitragsforderung ist den Sozialleistungsträgern für 4 Jahre rückwirkend vorgeschrieben.
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