Solange Sie die deutsche Staatsbürgerschaft haben, ist eine Beitragserstattung ausgeschlossen, da Sie weltweit die Berechtigung zur freiwilligen Versicherung haben. Sofern Sie die Staatsangehörigkeit aufgeben, ist es auch noch von Bedeutung, um welches „Herkunftsland“ es sich handelt. Sofern es ein Staat ist, der mittlerweile zur EU gehört (z.B. Polen, Rumänien, Tschechische Republik usw.) sind sie, unabhängig von Ihrer Staatsangehörigkeit, bei Wohnsitz dort zur freiwilligen Versicherung in Deutschland berechtigt, was eine Beitragserstattung ausschließt.
Eine Beitragserstattung ist nur möglich beispielsweise bei Verzug nach Russland, sowie Annahme der russischen und Verlust der deutschen Staatsangehörigkeit. Dann jedoch auch erst nach Ablauf von 24 Kalendermonaten nach Ende der deutschen Versicherungspflicht.
Bezüglich konkreterer Auskünfte empfehle ich Ihnen eine Terminvereinbarung bei einer Auskunfts- und Beratungsstelle in Ihrer Nähe.