Hallo Johann,
eine Beitragserstattung kommt bei einem Wohnsitz innerhalb der EU lediglich bei Erreichen der Regelaltersgrenze in Frage, allerdings nur, wenn zu diesem Zeitpunkt die Wartezeit von 5 Jahren nicht erreicht ist. Diese Mindestversicherungszeit kann sich unter anderem auch durch Zusammenrechnung mit Zeiten in anderen Staaten ergeben.