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Experten-Antwort

Rentenbeiträge auszahlen lassen

von Johann16.05.2018 | 16:33
434 Ansichten
3 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Guten Tag, meine Frau und ich werden nächstes Jahr ins EU Ausland auswandern. Meine Frau, 58 Jahre, hat nicht die deutsche Staatsangehörigkeit, arbeitet seit drei Jahren in Detschland und bezahlt natürlich auch in die Rentenkasse ein. Wann werden die Beiträge zurückgezahlt?

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Johann,

eine Beitragserstattung kommt bei einem Wohnsitz innerhalb der EU lediglich bei Erreichen der Regelaltersgrenze in Frage, allerdings nur, wenn zu diesem Zeitpunkt die Wartezeit von 5 Jahren nicht erreicht ist. Diese Mindestversicherungszeit kann sich unter anderem auch durch Zusammenrechnung mit Zeiten in anderen Staaten ergeben.

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2 Antworten

Nur 50% der Beträgeam 16.05.2018 | 20:32
der einbezahlten Rentenbeträge werden ausbezahlt, falls bezahlt wird. Der Rest verschwindet im Nirwana
W*lfgangam 16.05.2018 | 20:55
...das Umlageverfahren in der Rentenversicherung ist bekannt? Das, was Sie als 'Nirvana' bezeichnen, sind etwa 25 Mio Rentenempfänger ;-) Zudem: warum sollten die vom Versicherten nicht aus eigener Tasche gezahlten Beiträge zusätzlich ausgezahlt werden sollen - merken Sie was? Gruß w.
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