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Experten-Antwort

Rentenbeiträge bei Pflege von Angehörigen

von Hans17.11.2022 | 13:19
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5 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Frage an das Forum Wie ist der gegebene Sachverhalt wenn man als langjähriger Versicherter/Beschäftigter früher in Rente geht. Wird dann die Renten Beitragszahlung für die Pflege gestoppt mit Rentenbeginn oder besteht Anspruch bis nach erreichen der Regelaltersgrenze von 65+.

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Hans, ja, bis zum Erreichen der Regelaltersgrenze zahlt die Pflegekasse die Beiträge weiter, soweit die sonstigen Voraussetzungen weiterhin vorliegen. Die bisher bezogene Altersrente wird dann unter Berücksichtigung der weiteren Beiträge neu berechnet. Von da an zahlt die Pflegekasse weitere Rentenversicherungsbeiträge nur, wenn Sie keine Altersvollrente beziehen, also beispielsweise beim Bezug einer 99%-igen Teilrente. „Peter T“ und „Abschläge“ haben die Aspekte für eine Entscheidung ganz gut beleuchtet. Sollten Sie Zweifel haben, oder Unterstützung bei der Berechnung der Auswirkung benötigen, empfehle ich die Kontaktaufnahme mit einer der Beratungsstellen der Deutschen Rentenversicherung. Sofern Sie weitere Leistungen beziehen, die abhängig vom Bezug einer Altersvollrente sind (zBsp. Betriebsrenten) sollten sie diese Aspekte in Ihre Entscheidung einbeziehen.

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4 Antworten

Peter T.am 17.11.2022 | 13:24
Erst bei erreichen der AltersVOLLRente Erden keine Beiträge von der Pflegekasse mehr gezahlt. Sie können auch bei erreichen der Altersrente eine Teilrente von 99% (gern auch 99,99% probieren) beantragen. Ist eine Rechenaufgabe, was mehr bringt, die Pflegepunkte oder der Verzicht des 1%, von der Rente. Meist ist es nach 2 bis 3 Jahren ein Gewinngeschäft, kommt aber auf Ihre persönliche Rentenhöhe an...
Schadeam 17.11.2022 | 13:39
Ja so ist es. Erst ab Regelalter müssen Sie sich fragen was dann die bessere Variante ist. Bis Regelalter muss die Kasse weiterzahlen und diese Beiträge ergeben dann mit Erreichen des Regelalters einen Zuschlag.
Abschlägeam 17.11.2022 | 14:59
Zitat von Peter T. anzeigenausblenden
Die '99,9 %' sollten Sie noch nicht einmal 'versuchen', der Stress darum lohnt den Aufwand nicht, denn die DRV akzeptiert nur 99%. Und wenn Sie mehr wollen, müssten Sie das einklagen, und es gibt hierzu nur ein einziges Einzelfall-Urteil eines Landessozialgerichtes. Ist letztendlich natürlich Ihre Entscheidung. Ich frage mich nur, warum 'Peter T.' das überhaupt als Möglichkeit in Betracht zieht... (es wurde hier schon soooo oft diskutiert). Die 1%, die nicht in Anspruch genommen werden, erhöhen auch die dann spätere Voll-Rente noch weiter... Und ab Regelaltersrente MUSS eine Teilrente beantragt werden, wenn man weiterhin die Beiträge von der Pflegekasse zur RV erhalten möchte. Bei Vollrente entfallen diese sonst. Da aber die Beiträge auch vom Pflegegrad abhängen, ist man da evtl. recht schnell in der 'Gewinnzone'. Auch wenn die dann jeweilige Erhöhung zum 01.07. dann auch die 1%, auf die man vorübergehend verzichtet, erhöhen. Die von Peter T. angegeben 2-3 Jahre wurden hier im Forum mal errechnet mit einem PG2. Nicht vergessen, wenn man mit spitzem Bleistift nachrechnen möchte, sollte man dann aber auch, dass der KV/PV-Beitrag um diesen 1%-Punkt sich mindert. Eine Übersicht, in welcher Höhe Beiträge je nach PG und auch bei einer 'Kombination von Sachleistung und Pfleggeld' bezahlt wird, ist hier zu finden (lesen Sie auch in der dort Ende verlinkten Broschüre) https://www.deutsche-rentenversicherung.de/DRV/DE/Rente/Familie-… Bis zur Regelaltersrente erhöhen übrigens diese Beiträge die vorgezogene Altersrente noch nicht jährlich. Die EP hierfür gibt es dann erst ab Regelaltersrente und erst ab dann jährlich. Steht aber auch nochmal genau in der Broschüre :-)
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