Hallo Hans, ja, bis zum Erreichen der Regelaltersgrenze zahlt die Pflegekasse die Beiträge weiter, soweit die sonstigen Voraussetzungen weiterhin vorliegen. Die bisher bezogene Altersrente wird dann unter Berücksichtigung der weiteren Beiträge neu berechnet. Von da an zahlt die Pflegekasse weitere Rentenversicherungsbeiträge nur, wenn Sie keine Altersvollrente beziehen, also beispielsweise beim Bezug einer 99%-igen Teilrente. „Peter T“ und „Abschläge“ haben die Aspekte für eine Entscheidung ganz gut beleuchtet. Sollten Sie Zweifel haben, oder Unterstützung bei der Berechnung der Auswirkung benötigen, empfehle ich die Kontaktaufnahme mit einer der Beratungsstellen der Deutschen Rentenversicherung. Sofern Sie weitere Leistungen beziehen, die abhängig vom Bezug einer Altersvollrente sind (zBsp. Betriebsrenten) sollten sie diese Aspekte in Ihre Entscheidung einbeziehen.