Neben dem gut gemeinten Rat zur sogen. "Statusfesstellung" ist vielleicht ein Blick auf das Forum
http://www.physio.de/php/meldung.php3?id=8417 hilfreich.
Ihr eigener Berufsverband beschreibt recht eindeutig die möglichen Konsequenzen für den geschilderten Sachverhalt, dass Sie (und nicht die "freiberufliche" Physiotherapeutin) die Rechnungslegung gegenüber der Krankenkasse vornimmt,
Auszug aus der Internetseite:
"Das LSG München hat mit einer verblüffend einfachen und nachvollziehbaren Argumentation die Selbstständigkeit der freien Mitarbeiterin gekippt: Dadurch, dass die Praxisinhaberin gegenüber den gesetzlichen Krankenversicherungen als Verantwortliche zeichnet, mit Rahmenvertrag, Stempel und Unterschrift, kann sie die Verantwortung an niemand anderen delegieren. Sie darf zur Behandlung der Rezepte zwar die Hilfe von Mitarbeitern in Anspruch nehmen, verantwortlich und weisungsbefugt ist und bleibt aber immer die Praxisinhaberin. Die Konstruktion einer freien Mitarbeiterin beruht aber u.a. auf ihrer Weisungsunabhängigkeit. Nach Ansicht des LSG steht das aber im Widerspruch zu den Vereinbarungen mit den Krankenkassen, wonach die Praxisinhaberin immer verantwortlich ist und weisungsbefugt sein muss, auch gegenüber der freien Mitarbeiterin. Damit ist die freie Mitarbeiterin nicht mehr selbstständig."
"Schwarzmalerei: Es könnte sogar noch schlimmer kommen.
Das wäre der Fall, wenn die Krankenkassen Zugriff auf die entlastenden Argumente der Praxisinhaberin bekommen. Auch die gesetzlichen Krankenkassen schauen in diesem Fall sehr genau hin, und wie manche vielleicht erfahren haben, kennen sie bei Rechtsbrüchen keine Freunde mehr. Sollte die Praxisinhaberin anführen, dass ihre freie Mitarbeiterin völlig weisungsunabhängig therapieren kann, könnte eine Krankenkasse sich genau diese Argumentation der Praxisinhaberin zu eigen machen. Die Praxisinhaberin hat bei der Abrechnung (und mit dem Rahmenvertrag) unterschrieben, dass sie alleine verantwortlich ist. Wenn sie nun z.B. vor Gericht aussagt, dass die freie Mitarbeiterin selbstständig und weisungsunabhängig therapiert hat, wäre das ein Widerspruch und könnte ein Einfallstor für die Krankenkassen für Betrugsvorwürfe sein. Evtl. Rückforderungen der Umsätze der freien Mitarbeiterin wären wohl noch fataler als die Nachforderungen der DRV."