Auch bei Beamten (im Hauptberuf), die eine geringfügige Beschäftigung ausüben muss der Arbeitgeber die Pauschalbeträge abführen, 15% in die RV und 2% für die Steuern, lediglich die 13% für die KK können eingespart werden, da der Beamte privat versichert ist. Ob der Beamte davon später davon einen Nutzen hat spielt dabei zunächst keine Rolle.