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Experten-Antwort

Rentenbeiträge in der Pflege

von Anja13.04.2019 | 15:04
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8 Antworten

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Hallo, mein Sohn ist geistigbehindert und wohnt in einer Wohnstätte /Lebensgemeinschaft. Er ist in den Sommerferien für ca 5 Wochen und in den Weihnachtsferiem für 3 Wochen zu Hause und auch sonst noch mal für ca eine Woche und auch alle 3 Wochen von Freitag bis Sonntag Abend bis zum Schlafen gehen. Dieses Jahr haben wir den Abstand von April bis zu den Sommerferien auf 2 Wochen verringert. Er hat Pflegegrad 4. Bekomme ich Rentenbeiträge eingezahlt? Vielen Dank für die Rückmeldung und viele Grüße

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

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Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Anja,

in der gesetzlichen Rentenversicherung sind Personen in der Zeit versicherungspflichtig, in der sie eine pflegebedürftige Person mit mindestens Pflegegrad 2 wenigstens 10 Stunden wöchentlich, verteilt auf regelmäßig mindestens 2 Tage in der Woche, in ihrer häuslichen Umgebung nicht erwerbsmäßig pflegen, wenn der Pflegebedürftige Anspruch auf Leistungen aus der Pflegeversicherung hat.

Aus Ihren Angaben geht nicht hervor, ob Leistungen aus der Pflegeversicherung bezogen werden. Des Weiteren kann ich nicht beurteilen, ob die Voraussetzungen für den Pflegeumfang erfüllt sind.

Ich würde Ihnen daher empfehlen, dass Sie einen Antrag bei der Pflegekasse stellen, damit diese den Pflegeumfang und gegebenenfalls den Anspruch auf Pflegeleistungen prüfen kann.

Sofern die Voraussetzungen für die Pflichtversicherung erfüllt sind, wird die Pflegekasse Rentenversicherungsbeiträge zahlen und die entsprechenden Meldungen abgeben. Falls aber der Sachverhalt strittig ist, leitet die Pflegekasse den Vorgang an den Rentenversicherungsträger weiter. Dieser ist nämlich - im Gegensatz zu den Aussagen von "Pflege" - für die Entscheidung über den Eintritt von Versicherungspflicht in der Rentenversicherung zuständig.

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7 Antworten

Pflegeam 13.04.2019 | 16:14
Warum stellen Sie diese Frage nicht der dafür zuständigen Pflegekasse? Dann haben Sie Ihre Antwort.
Pflegeam 13.04.2019 | 16:14
Warum stellen Sie diese Frage nicht der dafür zuständigen Pflegekasse? Dann haben Sie Ihre Antwort.
Anjaam 13.04.2019 | 17:27
Habe ich, aber selbst die Kundenberater wußte nicht genau bescheid und ob die Aussage der andren Kraft richtig ist, frage ich mich halt.
Pflegeam 14.04.2019 | 07:17
Es entscheidet aber die Pflegekasse und nicht die Rentenversicherung. Dann stellen Sie dort einen Antrag und warten die Entscheidung ab. Einen Rentenantrag stellen Sie doch auch nicht bei der Pflegekasse.
Gaskellam 15.04.2019 | 13:05
Hallo, stellen Sie einen Antrag bei der Pflegekasse Ihres Sohnes auf die Zahlung der Rentenbeiträge für die nicht erwerbsmäßige Pflege der Pflegeperson und weisen Sie mindestens 84 Pflegetage im Jahr nach (gepflegt von einer Person). § 44 Elftes Buch Sozialgesetzbuch (SGB XI) regelt zur Verbesserung der sozialen Sicherung von Pflegepersonen die Zahlung von Rentenversicherungsbeiträgen für Pflegepersonen. Bei dieser Rechtsvorschrift handelt es sich allerdings lediglich um eine sogenannte „Einweisungsvorschrift“. In welchen Fällen es zu einer Versicherungspflicht in der Rentenversicherung kommt, ist in § 3 Sechstes Buch Sozialgesetzbuch (SGB VI) konkret geregelt. Wird ein Pflegebedürftiger gepflegt, der sich grundsätzlich in einer vollstationären Einrichtung der Hilfe für behinderten Menschen (§ 43a SGB XI-Einrichtung) befindet, kann die Dauerhaftigkeit der Pflege unterstellt werden, wenn dieser in den gesamten Ferienzeiten in die häusliche Umgebung zurückkehrt, da bei den gesamten Ferienzeiten von etwa zwölf Wochen auszugehen ist. Viel Erfolg!
Anjaam 20.04.2019 | 08:30
Hallo, zunächst mein Sohn hat Pflegegrad 4 und ist vollstationär untergebracht und war an 78 Tagen zu Hause. Ich werde jetzt ständig an und abgemeldet. Ich möchte mich ganz herzlich bei den qualifizierten Antworten bedanken und diejenigen bitten sich zurück zuhalten, welche sich nicht 100% mit den Gesetzen auskennen, dann braucht man Sicht nicht durch unzählige nutzlose Antworten zuquälen.
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