Ihre-Vorsorge Logo
Zurück
Experten-Antwort

Rentenbeiträge nach Gewährung von EM- Rente

von Thomas Schmidt09.01.2018 | 16:50
718 Ansichten
7 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Zur Experten-Antwort springen
Hallo, nach der Bewilligung der EM- Rente habe ich meine Oma gepflegt, fier sind innerhalb von 4 Jahren Beitragspflichtige Einnahmen in Höhe von 68407 EUR gemeldet wurden. Die Em- Rente wurde auf unbestimmte Zeit gewährt. Werden diese Beitragspflichtigen Einnahmen dann bei der Altersrente mit berechnet, oder bleiben diese außen vor, da diese Beiträge nach Bewilligung der Rente entstanden sind? Kann Sie mir evtl. auch sagen, falls die Beiträge berücksichtigt werden, um wie viel die Altersrente dann steigen würde? besten Dank.

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 10.01.2018 | 09:14

Den Ausführungen von KSC ist eigentlich nichts mehr hinzuzufügen. Generell werden alle Beitragszahlungen nach dem sogenannten Leistungsfall der Erwerbsminderungsrente angerechnet. Ob die Bewertung jedoch höher ausfällt, als die Zurechnungszeit kann man nicht verallgemeinernd sagen.

6 Antworten

KSCam 09.01.2018 | 16:57
1) ja die werden bei der späteren Altersrente mit berechnet. aber: 2) wie sich das auswirkt ist online kaum zu sagen, weil niemand weiß ob die Beiträge höher sind als der Wert Ihrer Zurechnungszeit (ZZ) und wie die Gesetze dann sind wenn Sie die Altersrente erreichen. Im ungünstigsten Fall wirken die Beiträge sich überhaupt nicht aus, weil der Wert der ZZ höher ist.
Thomas Schmidtam 09.01.2018 | 20:31
Okay, danke für die Antwort.
Nachwuchsrentenrechnerineam 10.01.2018 | 13:58
Guten Tag allerseits, der Sachverhalt lässt einiges an notwendigen Informationen offen, so dass nachfolgende Überlegungen nur unter dem Vorbehalt „näherungsweise und möglicherweise“ zutreffend sein zu könnten – wahrscheinlich dürfte es aber so sein 68.407 EUR Beiträge für 4 Jahre Pflege dürfte in etwa der früheren Pflegestufe II (mind. 21 Std/Wo.) bzw. nunmehr Pflegegrad 3 (nur Pflegegeld) entsprechen. Dies wiederum entspricht ca. 0,5 EP bzw. 0,4 EP pro Jahr Pflegetätigkeit. Das wiederum heißt, solange die Pflegetätigkeit PARALLEL zur in der Erwerbsminderungsrente enthalten Zurechnungszeit (bis 60./62. Lj.) stattgefunden hat, ist die Wahrscheinlichkeit sehr groß, dass sich die Pflegezeiten bei der späteren Umwandlung in eine Altersrente NICHT rentensteigernd auswirken werden (unterstellt, dass der für die Bewertung der Zurechnungszeiten relevante Gesamtleistungswert hoffentlich deutlich jenseits der 0,5 EP/Jahr bewegt). Alleine wenn die Pflegezeiten NACH dem Ende der Zurechnungszeiten (60./62. LJ, zukünftig auch später) stattfinden, dürfte sich dies positiv rentensteigend bemerkbar machen. Sofern die Pflege IMMER NOCH stattfindet UND die Möglichkeit einer Umwandlung in eine Altersrente (bei Erfüllung der Anspruchsvoraussetzung) bestehen sollte, sollte man dies womöglich ernsthaft in Erwägung ziehen, da die Pflegebeiträge dann ab dem Zeitpunkt des Beginns der ALTERSRENTE sich zwangsweise rentensteigend (ab Erreichen der Regelaltersgrenze) auswirken werden. Zusammengefasst: Pflege während Zurechnungszeit -> i.d.R. durch zeitgleich höher bewertete Zurechnungszeit „wertlos“ Pflege nach dem Ende der Zurechnungszeit -> i.d.R. rentensteigernd (aber erst bei Umwandlung in Altersrente) Pflege nach „vorgezogener“ Umwandlung in Altersrente -> immer rentensteigernd Kann dem so zugestimmt werden? Meint jedenfalls Nachwuchsrentenrechnerine
Jonnyam 10.01.2018 | 15:04
Der Nachwuchsrentenrechnerin kann zugestimmt werden. Sehr schön erläutert. Weiter so Jonny
Karpfenam 10.01.2018 | 16:31
Der Nachwuchsrentenrechnerin kann zugestimmt werden. Sehr schön erläutert. Weiter so Jonny
Selbstgespräche? Eigenlob stinkt.
Geh Karpfenessen in Kitzbühl
Deutsche Rentenversicherung
Sie erhalten Antworten von erfahrenen Expertinnen und Experten der Regionalträger der Deutschen Rentenversicherung (DRV).

Wichtige Hinweise

Ihre Einträge sind öffentlich und können von jedem gelesen werden. Bitte geben Sie daher keinesfalls persönliche Daten an.

Verzichten Sie auf politische Diskussionen. Dieses Forum soll schnell und unkompliziert helfen und ist kein Diskussionsforum.

Achten Sie auf einen friedlichen und respektvollen Umgang ohne Anfeindungen, Unterstellungen und Provokationen jeglicher Art.

Bleiben Sie beim Thema Rente, Altersvorsorge oder Reha. Bei Fragen etwa zum Arbeitslosengeld, zur Krankenversicherung oder bei Steuerfragen müssen unsere Experten leider passen.

Keine Bewertungen, Empfehlungen oder Beratungen zu einzelnen Produkten, Anlageformen etc. Unsere Experten dürfen grundsätzlich nur allgemein und produktunabhängig beraten.

Bitte beachten Sie die weitergehenden Informationen und Nutzungsbedingungen.

Weitere Links


Interessante Artikel

Informationen, Schwerpunkt-Themen und Interviews zu gesetzlicher Rente, privater wie betrieblicher Altersvorsorge sowie Finanzen und Gesundheit.
Time
6 Minuten

Länger im Erwerbsleben bleiben und später in den Ruhestand treten: Um dieses Verhalten zu fördern, setzt die Politik viele Anreize. Doch nicht jeder Plan einer „Kombi-Rente" geht finanziell auf, wie sich vor Gericht gezeigt hat.

Time
7 Minuten

Welche Ansprüche Hinterbliebenen zustehen – und wann die angesparten Beträge verloren sein können.

Time
8 Minuten

Ein Prozent vom eigenen Lohn, ein Prozent vom Arbeitgeber: Die neue Kapitalrente soll ab 2028 die gesetzliche Rente ergänzen und Millionen Menschen im Alter besser absichern. Wie das Geld angelegt wird, wer davon profitieren soll – und warum dabei Schweden das große Vorbild für Deutschland ist.

Time
13 Minuten

Schnellere Termine in der Praxis, Chefarztbehandlung im Krankenhaus und attraktive Preise: Mit diese Argumenten locken private Versicherer. Doch da die Entscheidung gegen die gesetzliche Krankenversicherung fast immer endgültig ist, sollte sie sehr genau überlegt sein.

Time
13 Minuten

Wer vorzeitig in den Ruhestand gehen will, muss Abschläge von der Rente in Kauf nehmen. Doch das muss nicht sein. Wie man Abschläge ausgleichen und dabei tausende Euro Steuern sparen kann – und warum das bald teurer wird.

Time
6 Minuten

Eine sichere Rente, die jedoch ab 2032 abgekoppelt von den Löhnen steigt, und möglicherweise drei Gruppen von Rentnern: Was die Reform den Ruheständlern konkret bringt.

Bleiben Sie auf dem Laufenden

Verpassen Sie kein Thema mehr.

Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.

Kontakt zur Deutschen Rentenversicherung

Wie können wir Ihnen weiterhelfen?
Icon Telefon
Kostenloses Servicetelefon
Mo. – Do. 08:00 – 19:00, Fr. 08:00 – 15:30
Logo Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung

Rechtliches

Service

Kostenlos und jederzeit abbestellbar – nach dem Absenden wählen Sie Themen und Rhythmus.

Logo klein Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung
© Ihre-Vorsorge 2026