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Experten-Antwort

Rentenbeiträge nachzahlen

von Walter Schmidt25.05.2016 | 21:04
1123 Ansichten
4 Antworten

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Ich möchte mit 63 in Rente gehen und die Beiträge bis zu meiner Regelaltersrente nachzahlen. Das wären 2 Jahre und 9 Monate. Ich finde dazu aber keinen Antrag. Wer kann mir die Höhe der Summe nennen ?

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Herr Schmidt,

ein Ausgleich der fehlenden Jahre bis zur Regelaltersgrenze ist gar nicht möglich.

Bei einer vorgezogenen Altersrente mit Abschlägen könnten Sie lediglich die Rentenminderung ausgleichen.

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

3 Antworten

W*lfgangam 25.05.2016 | 21:17
Hallo Walter Schmidt, wenn eine vorgezogene Altersrente (63) bewilligt wird, können Sie für die Zukunft keine Beiträge 'nachzahlen', die freiwillige Versicherung in dieser Form ist nicht mehr zulässig. Evtl. meinen Sie, dass Sie den Abschlag für den vorgezogenen Rentenbeginn durch Beitragszahlung ausgleichen wollen. Das passende Formular V0210 "Antrag zum Ausgleich einer Rentenminderung" finden Sie hier: http://www.deutsche-rentenversicherung.de/Allgemein/de/Inhalt/5_… Gruß w.
Walter Schmidtam 25.05.2016 | 21:50
Danke, ja, das habe wahrscheinlich gemeint. Ziel ist, dass ich ab der Rente mit 63 die Rente wie mit 65 + 9 Monate bekomme. Muss ich mal in eine Beratungsstelle gehen
W*lfgangam 25.05.2016 | 22:27
Hallo Walter Schmidt, ahnte ich es doch :-) Wird so aber auch nicht restlos klappen, da Sie nur den Abschlag zum Zeitpunkt Rentenbeginn 63 ausgleichen können. Die schlicht und einfach fehlende Beschäftigungs-/Beitragzeit bis 65+9 können Sie nicht ausgleichen - dazu vergleichen Sie den möglichen Rentenbetrag 65+9 auf Ihrer letzten Renteninformation/-auskunft. Dieser Betrag 'erwartet' ein Beschäftigungsende mit 65+9 UND beitragspflichtigen Entgelten bis dahin. Wenn Sie knapp 3 Jahre früher die Arbeit einstellen, können Sie diesen Betrag natürlich nicht erreichen - die Beratungsstelle wird Ihnen das noch mal näher erklären. Je nach Einkommen werden Sie wohl 90 – 150 EUR niedriger liegen ...und dann der Abschlag von 9,9 % *) noch runter ...und die KV/PV will auch leben = minus rd. 10,5 % Gruß w.
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