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Experten-Antwort

Rentenbeiträge nachzahlen ?

von Gabi 196124.01.2013 | 12:34
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9 Antworten

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Hallo Habe 2 Kinder 1987 und 1994 geboren. Hier werden 4 Jahre bei der Rente angerechnet. Da ich aber 5 Jahre benötige um eine Rente zu erhalten, mußte ich Beiträge für 1 Jahr nachzahlen. Frage: Was müßte dafür aufbringen, und wieviel Rente würde ich später erhalten ?

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

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Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Gabi 1961,

der freiwillige Mindestbeitrag beträgt 85,05 Euro/ mtl. bei einer Zahlung für das Jahr 2013.

Demzufolge wäre ein Beitragsaufwand von 12 x 85,05 Euro = 1020,60 Euro erforderlich, um die fehlenden 12 Beitragsmonate einzuzahlen.

Hieraus würden sich anzurechnende Entgeltpunkte i.H.v. 0,1585 ergeben.

Für die Kindererziehungszeiten erhalten Sie pro Monat der Kindererziehung 0,0833 Entgeltpunkte. D.h. 48 x 0,0833 = 3,9984 Engeltpunkte.

Insgesamt würden sich somit 3,9984 + 0,1585 = 4,1569 Entgeltpunkte.

Der Wert für einen Entgeltpunkt beträgt zurzeit: 28,07 Euro (West) und 24,92 Euro (Ost).

Es ergibt sich daher bei Berücksichtung von z.B. Entgeltpunkten West eine mtl. Rente von 4,1569 x 28,07 =116,68 Euro, sofern keine weiteren berücksichtigungsfähigen Zeiten vorliegen.

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8 Antworten

R.A.am 24.01.2013 | 13:50
Mindesbeitrag für 1 Jahr knapp 1.000 Euro. Rente stand heute ca. 120 Euro monatlich.
Schadeam 24.01.2013 | 13:50
Ein Jahr Mindestbeitrag kostet aus heutiger Sicht ca 1056 €. Bei 4 Kinderjahren und einem Jahr Mindestbeitrag geht es später um eine Rente von etwa 115 €. Wie alt sind Sie denn?
Gabi1961am 25.01.2013 | 11:21
Frage an den Experten Bis wann kann ich Die Beiträge nachzahlen?
klixiam 25.01.2013 | 10:44
na da war sie ja wohl sehr fleißig in ihrem berufsleben:-)) am besten noch ein paar kinderchen nachschieben
Oh Mannam 25.01.2013 | 14:55
Wie wärs dann mal mit arbeiten ???
KSCam 25.01.2013 | 15:09
Wenn Sie wie aus dem Name zu vermuten Jahrgang 61 sind, beginnt die Regelaltersrente erst mit 66+6. Daher können Sie auch mit 65 noch ein Jahr Beiträge zahlen, wenn sich die fehlenden 12 Monate nicht auf anderem Wege ergeben haben. :) Ob das dann eine "Nachzahlung" oder eine "normale Beitragszahlung" ist, ist Jacke wie Hose.
egalam 26.01.2013 | 11:56
Wenn du damit meinst, Beiträge generell nachzahlen, ist das immer nur für das vorangegangene Beitragsjahr möglich, bis März des Folgejahres oder so. Datum weiß ich nicht mehr genau.
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