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Experten-Antwort

Rentenbeiträge selber zahlen?

von Pelikanur18.11.2019 | 10:40
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9 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Guten Tag, kann mir jemand vielleicht helfen? Ich bin m, 50 Jahre alt und seit rund 10 Monaten arbeitslos gemeldet, ohne Leistungsbezug. (Erfülle die Voraussetzung nicht für ALG II!) Bisher war ich immer angestellt gewesen und gesetzl. Rentenversichert. Ich möchte nun selbst weiter auf mein Rentenkonto einzahlen. Geht das so einfach und wie hoch ist ggf. der Mindestbetrag? Da ich einen Familienangehörigen mit Pflegegrad 2 pflege, wird für mich von der zuständ. Pflegekasse entspr. gesetzl. Beträge entrichtet. Im Voraus vielen Dank.

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Pelikanur,

eine freiwillige Versicherung ist nur zulässig, wenn keine Versicherungspflicht in der gesetzlichen Rentenversicherung besteht. Wie bereits zutreffend geäußert, sind Sie aufgrund der nicht erwerbsmäßigen Pflege pflichtversichert. Eine Berechtigung zur freiwilligen Versicherung besteht parallel dazu nicht.

Sie wäre ggf. für zurückliegende Zeiträume in diesem Jahr noch möglich, wenn die Pflege erst später hinzugetreten ist.

Eine von den anderen Forumsteilnehmern angesprochene Ausgleichszahlung für eine vorzeitige Inanspruchnahme einer Altersrente ist ab dem 50. Lebensjahr grundsätzlich möglich. Hierzu empfehlen wir jedoch eine individuelle Beratung bei Ihren Rentenversicherungsträger in Anspruch zu nehmen.

Viele Grüße

Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung

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8 Antworten

DRVam 18.11.2019 | 13:25
Bezüglich eventuell zu erreichender Wartezeiten brauchen Sie keine freiwilligen Beiträge einzahlen, da die Beiträge für die Pflegezeiten schon ausreichen. Die Zahlung freiwilliger Beiträge reicht vom monatlichen Mindestbeitrag von 83,70 € bis zum Höchstbeitrag von monatlich 1246,20 €.
Gaskellam 18.11.2019 | 13:56
Hallo, da bereits von der Pflegekasse Pflichtbeiträge für die Pflege gezahlt werden dürfte eine Möglichkeit zur Zahlung von privaten Beiträgen gar nicht bestehen. Mir ist da keine Möglichkeit bekannt. Oder kann ein Experte etwas anderes dazu sagen und auch die rechtliche Quelle dazu nennen?
Marcelam 18.11.2019 | 15:39
Hallo, grundsätzlich kann derjenige freiwillige Beiträge einzahlen, der nicht versicherungspflichtig ist. In Ihrem Fall besteht jedoch derzei eine versicherungspflicht aufgrund der nicht erwerbsmäßigen Pflegetätigkeit. Dementsprechend gibt es bei Ihnen im Bereich der freiwilligen Beitragszahlung keine Möglichkeit. Es gibt jedoch im Bereich des Ausgleich der Rentenminderung eine gewisse Grauzone. Grundsätzlich sagt der Gesetzgeber, kann man Abschläge durch Zahlungen ausgleichen. Hierfür muss angegeben werden, welche Altersrente später in Anspruch genommen werden soll. Es besteht jedoch keinen Zwang diese Rente in Anspruch zu nehmen. Die Rentenversicherung zahlt ihnen die geleisteten Beträge dann nicht aus, sondern rechnet diese oben drauf. Also eine Rentenerhöhung. Ob sich dies jedoch rechnet, liegt in Ihrem eigenen Ermessen
W°lfgangam 18.11.2019 | 20:47
Hmm?? ...diese 'Grauzone' zur möglichen Ausgleichszahlung gibt es nicht. Die Ausgleichszahlung ist klar gesetzlich zum Zeitpunkt der Antragstellung mit den 'im Rücken' erzielten/zu meldenden/künftig erwarteten Entgelten (auch aus einer Pflegetätigkeit) definiert. Wo sehen Sie da eine 'Grauzone' ? Meinen Sie damit Ihren Einwand: > Es besteht jedoch keinen Zwang diese Rente in Anspruch zu nehmen. DAS ist keine 'Grauzone', sondern lediglich eine Möglichkeit, aus einer ohnehin beabsichtigten abschlagsfreien Altersrente im Rahmen der nachgekaufte Entgeltpunkte oben drauf noch ein Plus an Rente mitzunehmen ...legitime/finanzielle Zukunftsplanung mit zunächst eigenem 'Kapitalopfer' + Wette aufs eigene Erleben (und ggf. einer Witwe als 'Folgeleistungsempfängerin), da hintenraus mit 80+ den zusätzlichen Rentenchampus in vollen Zügen genießen zu können - mit stabilem Handstand _auf_ dem Rollator versteht sich ;-) Gruß w. PS: Alles legitim. Über die Modalitäten und Einzahlungen, sowie später mal möglichen zusätzlichen Rentenansprüchen, hört man sich beim örtlichen Fachpersonal um.
Mikeam 20.11.2019 | 15:36
Hallo, mir wurde von vielen, z.B. Finanztest u.a. empfohlen, freiwillig Beiträge in die DRV zu leisten. Leider wird mir immer wieder bestätigt, dass aus den Zahlungen in die DRV kein Anspruch auf eine entsprechende Rente garantiert wird. Insofern bin ich zu der Erkenntnis gekommen, dass freiwillig gezahlte Beiträge möglicherweise "Geld in die Gosse geworfen" darstellen. Man unterliegt eben politischer Willkür. s.a. meine Frage vom 18.11.19 Viele Grüße Mike
senf-dazuam 20.11.2019 | 16:28
Wenn Sie die Möglichkeit zu freiwilligen Beiträgen haben und diese einzahlen, erhalten Sie dadurch Entgeltpunkte, die im Rentenfall auch zur Auszahung anhand des aktuellen Rentenwerts (aRw) kommen. Klar hat die Politik hier auf die Höhe des aRw Einfluss. Aber das führt hier wieder einmal zu weit ... Legen Sie das Geld in einen Rentenfonds oder anders bei einer Versicherung an, und die geht "den Bach runter" ... das würde ich "in die Gosse" nennen. Aber jedem stehen fast beliebbig viele Möglichkeiten offen, da wird wohl das eine oder andere passende dabei sein ... und sei es der Strumpf unter der Matratze.
Mikeam 22.11.2019 | 18:37
Nur der Vollständigkeit halber : private Rentenversicherungen zahlen eine Garantierente. Natürlich ist die Rendite schmal. Aber : die gesetzliche Rentenversicherung garantiert gar nichts. Angesichts der Demographie und der Rentengeschenke, wird es in der Zukunft eher mau aussehen. Deshalb kann es sein, dass man fleißig freiwillig einzahlt und nicht´s dafür bekommt. Diesen Fall gibt es bei der privaten Rente nicht.
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