Hallo,
haben Sie sich bereits bei der Rentenversicherung als selbständiger Dozent gemeldet und einen Bescheid wegen Geringfügigkeit erhalten? D.h. einen Bescheid, dass Sie nicht zahlen müssen da Ihr Einkommen unter 5.400 Gewinn im Jahr beträgt?
Dann müssen Sie sich erst melden, wenn Ihr Steuerbescheid vorliegt und aus diesem ein Gewinn von über 5.400 EUR jährlich hervorgeht. Die Beiträge werden dann nicht rückwirkend, sondern für die Zukunft auf Grundlage des Steuerbescheides berechnet (bei einkommensgerechter Zahlung).
Sollten Sie bisher noch nicht aktenkundig sein, d.h. Ihrer Meldeplicht noch nicht nachgekommen sein und bisher keinen Bescheid über Ihre Selbständigkeit erhalten haben, so sind Sie verpflichtet, sich unverzüglich zu melden. Hierzu senden Sie den Vordruck V020 ein.
In diesem können Sie Ihr zukünftiges jährliches Einkommen schätzen. Schätzen Sie, dass Ihr Gewinn 2019 über 5.400 EUR liegt, dann wird der Beitrag auf Grundlage Ihrer Schätzung berechnet. Sobald dann ein Steuerbescheid vorliegt, wird dieser für die zukünftige Berechnung als Grundlage genommen.
Ggfs. sollten Sie nochmal die persönliche Beratung aufsuchen (u. Umständen bei einem anderen Berater*in)