Hallo Friedrich,
wenn Sie Krankengeld von einer gesetzlichen Krankenkasse beziehen und im letzten Jahr vor Beginn der Krankengeldzahlung zuletzt versicherungspflichtig in der Rentenversicherung waren (zum Beispiel wegen einer Beschäftigung als Arbeitnehmer), dann werden für die Zeit des Krankengeldbezugs Pflichtbeiträge zur Rentenversicherung gezahlt.
Diese berechnen sich aus 80 % des der Berechnung des Krankengeldes zugrunde liegenden Arbeitsentgelts.
Die Beiträge werden grundsätzlich von Ihnen und der Krankenkasse je zur Häfte getragen.