Guten Tag Helmut,
ein Hinzuverdienst zu Ihrer Altersrente ist ab Rentenbeginn zulässig. Da der Hinzuverdienst kalenderjährlich betrachtet wird und die Hinzuverdienstgrenze in diesem Jahr 46060 Euro beträgt, können Sie also bei Rentenbeginn 01.12.2022 im Dezember 46060 Euro verdienen und trotzdem die volle Rente erhalten.
Arbeiten Sie neben Ihrer Rente, sind Sie in dieser Beschäftigung grundsätzlich rentenversicherungspflichtig. Durch diese Beiträge
erhöht sich regelmäßig Ihre Rente nach Vollendung Ihrer Regelaltersgrenze. Wenn Sie im November 1958 geboren sind, kommen die Beiträge, die im Dezember 2022 gezahlt werden, ab 01.12.2024 rentensteigernd hinzu.
Alternativ ist es auch möglich, als Rentenbeginn den 01.01.2023 zu wählen. Dann werden die Beiträge aus dem Dezembergehalt sofort in der Rente berücksichtigt. In diesem Fall würden Sie jedoch erst einen Monat später Ihre Rente beziehen. Den steuerrechtlichen Aspekt haben Sie bereits selbst angesprochen.
Gern können Sie sich auch individuell in einer Auskunfts- und Beratungsstelle beraten lassen.
Viele Grüße
Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung