Sehr geehrte Frau Beate,
grundsätzlich ist eine Berücksichtigung der Pflege in der Rentenversicherung möglich.
Hierfür ist es notwendig, dass Sie die Voraussetzungen als nicht-erwerbsmäßig tätige Pflegeperson erfüllen und ihr Vater mindestens den Pflegegrad 2 inne hat. Dies klären Sie mit der Pflegeversicherung Ihres Vaters. Die Beitragsmeldung erfolgt dann automatisch von der Pflegeversicherung an die Rentenversicherung.
Mit freundlichen Grüßen