Ihre-Vorsorge Logo
oder
Stellen Sie eine Frage
Zurück
Experten-Antwort

Rentenbeitrag bei Arbeitslosigkeit - gibt es einen Höchstbetrag?

von A.A.31.08.2023 | 07:09
1355 Ansichten
5 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Zur Experten-Antwort springen
Hallo, angenommen man hatte bisher ein Jahreseinkommen oberhalb der Beitragsbemessungsgrenze (also 2023: 87,6 Tsd Euro). Wie hoch wäre bei einer eintretenden Arbeitslosigkeit der Beitrag, der von der Arbeitsagentur in die Rentenkasse eingezahlt wird - Beiträge auf Basis von 80 % des Bruttoeinkommens vor der Arbeitslosigkeit? Oder Beiträge auf Basis von 80 % der Beitragsbemessungsgrenze?

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo A.A.,

 

beitragspflichtige Einnahmen sind bei Personen, die Arbeitslosengeld beziehen, 80 vom Hundert des der Leistung zugrunde liegenden Arbeitsentgelts oder Arbeitseinkommens.

In den Fällen, in denen das der Beitragsbemessung zugrunde liegende Arbeitsentgelt oder Arbeitseinkommen die Beitragsbemessungsgrenze übersteigt, ist zunächst eine Begrenzung auf die Beitragsbemessungsgrenze des Versicherungszweiges vorzunehmen, für den die Beiträge bestimmt sind. Ausgehend von diesem begrenzten Betrag werden 80 vom Hundert ermittelt.

Änderungen der Beitragsbemessungsgrenze zum 01.01. eines Kalenderjahres sind zu berücksichtigen.

 

Viele Grüße

Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung

 

 

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

4 Antworten

DRVam 31.08.2023 | 07:20
Ist doch ganz einfach, dass beantwortet Ihnen die AfA sehr gerne, da diese Ihr ALG1 berechnet. Siehe hier: https://www.deutsche-rentenversicherung.de/DRV/DE/Ueber-uns-und-… Der für Sie interessante Abschnitt: Gut zu wissen: Wird Arbeitslosengeld 1 gezahlt, übernimmt die Arbeitsagentur in der Regel auch Rentenbeiträge. Die Beiträge werden auf Grundlage von 80 Prozent des der Berechnung des Arbeitslosengeldes zugrunde liegenden Arbeitsentgelts gezahlt.
DRV2am 31.08.2023 | 13:04
DRV ist nun nicht besonders einfallsreich und eher irreführend, denn Sie sind beide kein Forumsexperte der DRV ... Vielleicht können Sie sich ja mal auf was einigen, statt die Beiträge zuzumüllen.
Deutsche Rentenversicherung
Sie erhalten Antworten von erfahrenen Expertinnen und Experten der Regionalträger der Deutschen Rentenversicherung (DRV).

Wichtige Hinweise

Ihre Einträge sind öffentlich und können von jedem gelesen werden. Bitte geben Sie daher keinesfalls persönliche Daten an.

Verzichten Sie auf politische Diskussionen. Dieses Forum soll schnell und unkompliziert helfen und ist kein Diskussionsforum.

Achten Sie auf einen friedlichen und respektvollen Umgang ohne Anfeindungen, Unterstellungen und Provokationen jeglicher Art.

Bleiben Sie beim Thema Rente, Altersvorsorge oder Reha. Bei Fragen etwa zum Arbeitslosengeld, zur Krankenversicherung oder bei Steuerfragen müssen unsere Experten leider passen.

Keine Bewertungen, Empfehlungen oder Beratungen zu einzelnen Produkten, Anlageformen etc. Unsere Experten dürfen grundsätzlich nur allgemein und produktunabhängig beraten.

Bitte beachten Sie die weitergehenden Informationen und Nutzungsbedingungen.

Weitere Links


Interessante Artikel

Informationen, Schwerpunkt-Themen und Interviews zu gesetzlicher Rente, privater wie betrieblicher Altersvorsorge sowie Finanzen und Gesundheit.
Time
8 Minuten

Nach der Rentenerhöhung fragen sich viele Ruheständler: Muss ich jetzt eine Steuererklärung abgeben? Und wovon hängt es ab, ob das Finanzamt Geld will? Das Bundesfinanzministerium hat dazu neue Zahlen, die Rentenversicherung neue Beispielrechnungen vorgelegt. Ein Leitfaden.

Time
13 Minuten

Bis zu 2.000 Euro Arbeitslohn kann steuerfrei hinzuverdienen, wer im Alter sozialversicherungspflichtig beschäftigt ist. Doch wie wirken Job, eigene Altersrente und Hinterbliebenenrente zusammen? In 8 konkreten Fällen zeigen wir, ob Sie mit einem Plus oder einem Minus rechnen können.

Time
8 Minuten

Ein Pflegefall lässt den Finanzbedarf sprunghaft steigen. Doch mit diesen sechs staatlichen Hilfsangeboten und gezielter privater Vorsorge sichern Sie sich vor finanzieller Notlage.

Time
6 Minuten

Länger im Erwerbsleben bleiben und später in den Ruhestand treten: Um dieses Verhalten zu fördern, setzt die Politik viele Anreize. Doch nicht jeder Plan einer „Kombi-Rente" geht finanziell auf, wie sich vor Gericht gezeigt hat.

Time
7 Minuten

Welche Ansprüche Hinterbliebenen zustehen – und wann die angesparten Beträge verloren sein können.

Time
8 Minuten

Ein Prozent vom eigenen Lohn, ein Prozent vom Arbeitgeber: Die neue Kapitalrente soll ab 2028 die gesetzliche Rente ergänzen und Millionen Menschen im Alter besser absichern. Wie das Geld angelegt wird, wer davon profitieren soll – und warum dabei Schweden das große Vorbild für Deutschland ist.

Bleiben Sie auf dem Laufenden

Verpassen Sie kein Thema mehr.

Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.

Kontakt zur Deutschen Rentenversicherung

Wie können wir Ihnen weiterhelfen?
Icon Telefon
Kostenloses Servicetelefon
Mo. – Do. 08:00 – 19:00, Fr. 08:00 – 15:30
Logo Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung

Rechtliches

Service

Kostenlos und jederzeit abbestellbar – nach dem Absenden wählen Sie Themen und Rhythmus.

Logo klein Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung
© Ihre-Vorsorge 2026