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Experten-Antwort

rentenbeitrag für niederlassungserlaubnis

von sele06.01.2011 | 16:24
4553 Ansichten
2 Antworten
Hallo Experten, ich habe während meines Studiums ca. 15 Mo auf geringfügige Basis gearbeitet. Zählt das auch später für die Rente? Ich habe eine Niederlassungserlaubnis beantragt und die Ausländerbehörde verlangt von mir 60 Monate über die bezahlten Sozialleistungen. Da ich die meiste Zeit gearbeitet habe und Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicheerung geleistet habe, fehlen mir trotzdem diese 15 Monate. Deshalb interessiert mich, ob bei dieser geringfügigen Beschäftigung die Beiträge, die der Arbeitgeber für mich geleistet hat auch dazu zählen? Vielen Dank

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 07.01.2011 | 07:10

Die Monate für eine geringfügige Beschäftigung zählen auch für die spätere Rente mit. Lassen Sie sich von einer Auskunfts- und Beratungsstelle eine Wartezeitaufstellung geben. Da können Sie selbst feststellen wie viele Monate Sie bereits haben. Zur Möglichkeit der Zahlung von freiwilligen Beiträgen verweise ich auf den Beitrag von „W*lfgang“.

1 Antworten

W*lfgangam 06.01.2011 | 19:46
Hallo sele, die vorhandenen/bestätigten 45 Monate an Beitragszeiten in der Rentenversicherung beinhalten schon die Minijob-Zeiten. Diese werden nicht in vollem Zeitumfang (Monat für Monat) angerechnet, sondern bringen umgerechnet - ja nach tatsächlichem Einkommen - so 3,5 Monate pro Jahr. Voraussetzung für Mitrechnung der Minijobs ist aber, dass diese Zeiten ab 04.1999 entstanden sind. Vor 04.99 spielten diese Zeiten für die Rente keine Rolle. Sie werden nicht umhin kommen, der Ausländerbehörde belegen zu können, wie Sie schnellstmöglich die fehlenden 15 Monate erreichen können. TIPP: 12 Monate können Sie noch für 2010 als freiwillige Beiträge nachzahlen (sofern da keine schon belegten Beitragsmonate liegen), die restlichen 3 Monate für 01 - 03.2011. Wichtig: Den Antrag müssen Sie spätestens bis 31.03.2011 stellen. Und damit haben Sie zum 01.04 2011 die 60 Monate zusammen. Kosten: 15 x 79,60 EUR = 1194 EUR Sprechen Sie mit Ihr örtlichen Beratungsstelle (neben der Ausländerstelle sitzt vielleicht auch das Versicherungsamt - die schließen sich kurz/kleiner Dienstweg ;-) ...oder mit der nächsten DRV-Beratungsstelle. Gruß w.
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