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Experten-Antwort

Rentenbeitrag im Mutterschutz

von Torsten23.02.2012 | 12:25
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3 Antworten

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Ich möchte in den erstem zwei Monaten nach der Geburt unseres Kindes die Partnermonate in Anspruch nehmen. Wir sind beide in Arbeit. Wird der Rentenbeitrag meiner voll bzw. anteilig vom Arbeitsgeber eingezahlt? Wenn ja, könnte ich mir ja für diesen Zeitraum die Erziehungszeit anrechnen lassen. So haben meine Frau und ich doch beide keine Lücken bei der Renteneinzahlung? Ich hoffe ihr könnt mir helfen! Danke, Torsten

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Torsten,

die Kindererziehungszeit wird dem Elternteil zugeordnet, der das Kind erzogen hat. Erziehen Mutter und Vater ihr Kind gemeinsam, so bekommt grundsätzlich die Mutter die KEZ anerkannt.

Es kann immer nur einem Elternteil die KEZ zugeordnet werden. Der andere Elternteil hat dann, wenn keine versicherungspflichtige Tätigkeit ausgeübt

wird , eine Lücke im Versicherungsverlauf.

Soll die Kindererziehungszeit dem Vater zugeordnet werden, muss eine übereinstimmende Erklärung beider Elternteile vorliegen.

Wenn Sie in den ersten 2 Monate nach der Geburt diese Zeit in Anspruch nehmen möchten, muß diese Erklärung vor der Geburt beim Rentenversicherungsträger abgegeben werden. Rückwirkend kann die Zuordnung nur bis zu 2 Kalendermonate vor Abgabe der Erklärung erfolgen.

Die Zeit der KEZ werden nicht von Ihrem Arbeitgeber sondern vom Bund getragen.

Um die Kindererziehungszeiten zu beantragen sollten Sie sich mit Ihrem Rentenversicherungsträger in Verbindung setzten oder ein einem unserer Service Zentren mit Ihrer Frau vorsprechen.

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2 Antworten

Torstenam 23.02.2012 | 17:50
Vielen Dank für die Antwort. Bezahlt der Arbeitsgeber meiner Frau also keinen Rentenbeitrag im Mutterschutz? Wenn doch sind es nach der Geburt 8 Wochen, also genau die Zeit die ich als Vater mir anrechen lassen möchte.
Claire Grubeam 23.02.2012 | 20:30
Die Mutter erhält eine Anrechnungszeit für die Dauer des Mutterschutzes in der gesetzlichen Rentenversicherung. Das ist keine Beitragszeit. Väter haben keinen Mutterschutz, logisch, da nur Zeugungsschmerz. Die Kindererziehungszeit hat mit dem Mutterschutz nichts zu tun. Die Kindererziehungszeit beginnt mit dem Folgemonat der Geburt und wird für 3 Jahre angerechnet, normalerweise der Mutter, wenn eine entsprechende Erklärung zur Anrechnung vorgelegt wird, auch einer anderen Person. Die Differenzierungen und Erläuterungen können Sie der Broschüre der Deutschen Rentenversicherung entnehmen: http://www.deutsche-rentenversicherung.de/SharedDocs/de/Inhalt/0… Über die Kindererziehungszeit informiert ausführlich die Broschüre unter http://www.deutsche-rentenversicherung.de/SharedDocs/de/Inhalt/0… Soll der Vater die Kindererziehungszeit erhalten, müssen Sie für die Zukunft eine übereinstimmende gemeinsame Erklärung abgeben. Diese Erklärung kann auch rückwirkend, höchstens jedoch für zwei Kalendermonate, abgegeben werden. Formulare und Beratung bei den Auskunfts- und Beratungsstellen der Deutschen Rentenversicherung. Dort nimmt man auch Ihre Erklärung entgegen. Online-Terminbuchung unter http://www.deutsche-rentenversicherung.de/SharedDocs/de/Navigati…
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