Hallo Torsten,
die Kindererziehungszeit wird dem Elternteil zugeordnet, der das Kind erzogen hat. Erziehen Mutter und Vater ihr Kind gemeinsam, so bekommt grundsätzlich die Mutter die KEZ anerkannt.
Es kann immer nur einem Elternteil die KEZ zugeordnet werden. Der andere Elternteil hat dann, wenn keine versicherungspflichtige Tätigkeit ausgeübt
wird , eine Lücke im Versicherungsverlauf.
Soll die Kindererziehungszeit dem Vater zugeordnet werden, muss eine übereinstimmende Erklärung beider Elternteile vorliegen.
Wenn Sie in den ersten 2 Monate nach der Geburt diese Zeit in Anspruch nehmen möchten, muß diese Erklärung vor der Geburt beim Rentenversicherungsträger abgegeben werden. Rückwirkend kann die Zuordnung nur bis zu 2 Kalendermonate vor Abgabe der Erklärung erfolgen.
Die Zeit der KEZ werden nicht von Ihrem Arbeitgeber sondern vom Bund getragen.
Um die Kindererziehungszeiten zu beantragen sollten Sie sich mit Ihrem Rentenversicherungsträger in Verbindung setzten oder ein einem unserer Service Zentren mit Ihrer Frau vorsprechen.