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Experten-Antwort

Rentenbeitrag in voller Höhe weiterzahlen

von MIchael_K17.09.2025 | 08:44
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3 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Anfang nächsten Jahres, genau am 16.01.2026 trete ich für 6 Monate eine neue Arbeit an und gehe danach in Rente. Für die Zeit werde ich weniger verdienen und damit auch weniger Rentenbeiträge einzahlen. Jetzt möchte ich aber für diese Zeit den Differenzbetrag zu meinen jetzigen Rentenbeiträgen einzahlen. Wie fädele ich das ein bzw. an wen muß ich mich da wenden? Ich möchte jetzt nicht noch auf der Zielgeraden irgendwelchen Ärger wegen meiner endgültigen Rente bekommen. Also der Zeitstrahl ist: Alte Arbeit endet am 15.01.2026 und neue Arbeit startet am 16.012026.

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo MIchael_K.,

 

den Ausführungen von Mondkind können wir uns anschließen.

 

Mit freundlichen Grüßen

Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung

 

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2 Antworten

Mondkindam 17.09.2025 | 08:50
Sie sind auch in Ihrer neuen Arbeit versicherungspflichtig und können somit nicht noch zusätzlich freiwillige Beiträge zahlen. Außerdem wird sich ein halbes Jahr mit niedrigerem Arbeitsentgelt nur äußerst gering auf Ihre Rentenhöhe auswirken.
qwertzam 18.09.2025 | 14:58
Wenn ihnen die Rentenhöhe wichtig ist, sollten sie folgendes in Erwägung ziehen: - klären, ob eine Ausgleichszahlung für eine vorgezogene Rente möglich ist. Wenn ja, klären ob der Arbeitgeber selbst bis zu 50% davon übernimmt und klären, ob das steuer- und sozialverischerungsfrei möglich ist, - nicht pflichtversichert sein (z.B. Minijob ohne Versicherungspflicht möglich) und freiwillige Beiträge bis zur Monatshöchstbeitragsgrenze einzahlen. Lassen sie sich von ihrer zuständigen DRV die Variante mit geringeren Beiträgen erechnen im Vergleich zur bisher geschätzten Rente.
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